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Ein Black Hawk-US-Militaerhubschrauber - Foto: News5 / Herse
Ein Black Hawk-US-Militaerhubschrauber - Foto: News5 / Herse

Bürgerinitiative kritisiert Manöver der US-Armee scharf

Im Landkreis Ansbach findet ab heute Nacht (20.09.) ein Manöver der US-Armee statt. Laut Ankündigung des US-Militärs kommt es dabei im Bereich der Kommunen Bruckberg, Dietenhofen, Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten, Rügland und Weihenzell mitunter zu Außenlandungen .

Zehntägiges Manöver mit Militärflugzeugen und Munition

Die US-Armee wird vom 20. bis zum 30. September 2023 in den genannten Gemeinden und dem angrenzenden Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim eine größere Gelände-Übung mit mehreren hundert Soldaten und zahlreichen Militärfahrzeugen durchführen. Unter anderem kann es zum Einsatz von Manövermunition und Pyrotechnik sowie Nachtlandungen von Hubschraubern kommen.

BI „Etz langt’s“: Nichts aus dem Absturz 2019 gelernt

Zu dem Manöver erklärt die Bürgerinitiative „Etz langt’s“ in einer Pressemitteilung: „Das US-Militär hat aus dem Absturz ihres Kampfhubschraubers bei einer nächtlichen Außenlandung unweit der Ortschaft Linden (Gemeinde Windelsbach) im Herbst 2019 nichts gelernt. Erneut werden die Menschen im nördlichen Landkreis Ansbach unnötig gefährdet.“ Die BI erinnert an die Forderung von Landrat Dr. Jürgen Ludwig (CSU) nach dem Absturz, solch gefährliche Manöver zu unterlassen. Die damaligen Versprechen der Militärs scheinen nun nicht mehr zu gelten.

„Das wäre in den USA völlig undenkbar“

Dieses Gebaren sei laut der BI völlig unverantwortlich und in den USA undenkbar. „Dort gelten für die Kampfhubschrauber Nachtflugverbote und Mindestabstände zur Wohnbebauung. Eine
Politik , die das Wohl der eigenen Bevölkerung im Blick hat, setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Manöver unverzüglich beendet und auf Truppenübungsplätze verlagert werden.“

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Flurschäden innerhalb von drei Monaten melden

Indes bittet das Landratsamt Ansbach die Bevölkerung, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden.

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