Die Zahl der leichten Auffahrunfälle steigt seit Jahren kontinuierlich. So wurden im Jahr 2021 knapp 22.000 Unfälle innerorts aufgrund eines zu geringen Abstands von der Polizei aufgenommen. Ist ein solcher Auffahrunfall passiert, muss nicht zwangsläufig die Polizei gerufen werden. Lediglich bei Bagatellschäden, bei denen Alkohol oder Drogen im Spiel sind, muss die Polizei vor Ort sein. Besteht Uneinigkeit bei der Schuldfrage oder es wurde eine Person verletzt, sollte ebenfalls die Polizei gerufen werden.
Was ist ein Bagatellschaden?
Die Definition eines Bagatellschadens ist nicht eindeutig. Bei einem Bagatellschaden handelt es sich der Definition nach um einen kleinen Blechschaden, bei dem lediglich die Oberfläche der Karosserie betroffen ist und keine Person verletzt wurde. Ein Bagatellschaden kann beispielsweise ein kleiner Kratzer im Autolack, minimale Schrammen an der Karosserie oder leichte Dellen am Autoblech sein. Sie entstehen oft beim Ein- oder Ausparken oder wenn Fahrer rangieren. Eine gesetzliche Kostengrenze gibt es dabei nicht. Allerdings legte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2004 einen Höchstbetrag von 700 Euro fest. Andere Gerichte wiederum berufen sich auf 750 Euro.
Was tun nach einem leichten Auffahrunfall?
Man hat beim Rangieren gemerkt, dass man irgendwo dagegen gefahren ist und weiß nicht, was genau passiert ist. Man muss dann sofort stehen bleiben und prüfen, ob ein weiterer Fahrer beteiligt ist. Danach sichert man die Unfallstelle und überprüft den Schaden. Hat man festgestellt, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, räumt man sofort die Straße. Am Straßenrand dokumentiert man den Schaden – am besten mit Fotos – und verfasst einen Unfallbericht. Danach tauscht man Adresse, Telefonnummer und Daten der Kfz-Versicherung mit dem Unfallgegner aus. Steht der Unfallverursacher fest, meldet dieser noch am selben Tag seiner Kfz-Versicherung den Schaden. Besteht Uneinigkeit darüber, wer den Unfall verursacht hat, muss die Polizei gerufen werden.
Bei Bagatellschäden auf dem Parkplatz muss versucht werden, den Fahrer des beschädigten Autos ausfindig zu machen. Handelt es sich um einen Supermarkt-Parkplatz, kann der Fahrer mit dem Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs ausgerufen werden. Ist der Fahrer nicht auffindbar, muss der Unfallverursacher mindestens 30 Minuten an der Unfallstelle auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten. Auch hier müssen die Schäden an beiden Fahrzeugen dokumentiert und an die Versicherungen übermittelt werden. Erscheint der Fahrer nach 30 Minuten nicht, muss der Unfallverursacher die Polizei rufen. Die DEKRA gibt zum Verhalten nach einem Unfall gute Tipps.
Leichte Bagatellschäden: Werkstatt, oder nicht?
Da es sich bei Bagatellschäden meist um geringe Schäden am Fahrzeug handelt, muss nicht immer eine Kfz-Werkstatt aufgesucht werden. Häufig reicht es, sich günstige Ersatzteile zu besorgen und den Schaden selbst zu beheben. Allerdings darf sich nicht jeder Eigentümer einer Garage nennen und ist gezwungen, die teurere Kfz-Werkstatt aufzusuchen.
Eine preiswerte Alternative sind Schrauberwerkstätten, die es sind vielen größeren Orten gibt und alles bereithalten, was zur Reparatur eines Fahrzeugs nötig sind. Sie sind damit eine gute Lösung, um kostengünstig leichte Schäden am Fahrzeug zu reparieren. Meist steht auch eine fachliche Beratung von Profi-Schraubern zur Verfügung. Schrauberwerkstätten bzw. Mietwerkstätten gibt es übrigens auch in der Umgebung von Ansbach. Sie lassen sich über eine klassische Suche übers Internet oder über die Kleinanzeigen in Wochenblättern und Tageszeitungen finden.