Banner
Feuerwerk. Foto: Pascal Höfig
Feuerwerk. Foto: Pascal Höfig

Silvester-Feuerwerk: Das gilt in Ansbach

Die Silvesterfeierlichkeiten stehen vor der Tür – in diesem Jahr erstmals wieder ohne pandemiebedingte Einschränkungen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder Ansammlungsverbote. Es darf also wieder ganz normal gefeiert werden. Bunte Raketen und laute Böller gehören für viele zu Silvester dazu. Doch nicht alles ist im Stadtgebiet Ansbach erlaubt.

Verbot im Altstadtbereich

Die Stadt Ansbach weist darauf hin, dass nach Sprengstoffrecht Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie zum Beispiel Fachwerkhäusern, nicht abgefeuert werden darf. Dies betrifft in Ansbach unter anderem den gesamten Altstadtbereich.

Feuerwerksverbotszone in Ansbach. Grafik: Stadt Ansbach

Feuerwerksverbotszone in Ansbach. Grafik: Stadt Ansbach

Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und 1. Januar durch Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem bittet die Stadt, die Überreste der Raketen und Böller zu entsorgen und damit einen Beitrag für sichere und saubere Straßen zu leisten.

Rectangle
topmobile2
Banner 2 Topmobile