Wenn einer in den Knast muss, ist das für den künftigen Häftling immer ein Drama. Auf der anderen Seite stehen da die Menschen, die so ein Gefängnisurteil zufrieden stimmt. Oder sogar freut. Meist sind das direkt Betroffene, die durch den oder die Täter direktes oder indirektes Leid erlitten haben.
So vereinfacht das dargestellt ist, so komplex sind die Auswüchse, die die digitale Tragödie um den mittelfränkischen Youtuber Rainer Winkler alias „Drachenlord“ angenommen haben. Ins Gefängnis muss der Drachenlord selbst. Diejenigen, die den Drachenlord hassen, reiben sich die Hände.
Es ist ein Sieg für die sogenannte Hater-Community (auch als „Haider“ bezeichnet), die den Drachen nicht nur auf Youtube und seinen digitalen Kanälen kritisieren und beleidigen, sondern auch regelmäßig vor sein Haus in Altschauerberg pilgerten.
Drachenlord sah sich unter Druck und schlug zu
Bei einem dieser Pilgerwanderungen schlug Rainer Winkler, der zu der Zeit auf Bewährung war, zu und beleidigte unter anderem Polizisten. Allerdings alles aus Notwehr, sagt er. Schließlich standen wieder zahlreiche Menschen vor dem Haus des Youtubers und blockierten auch die Polizei, die der Drachenlord gerufen hatte. Das Gericht sah es aber anders. Zwei Jahre soll er deshalb ins Gefängnis, so lautet das Gerichtsurteil aus Neustadt an der Aisch. Das Berufungsverfahren dazu startet in wenigen Wochen.
Anwalt Chan-jo Jun aus Würzburg äußerte sich zum Gerichtsurteil
Die Vorgeschichte ist wichtig, um zu verstehen, warum jetzt ein Würzburger Anwalt plötzlich ins Visier der Drachenlord-Hassgemeinschaft geriet. Denn das Urteil aus Neustadt an der Aisch wurde in breiter Öffentlichkeit hinterfragt. Und der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, Experte in Sachen IT-Recht, analysierte ebenfalls öffentlich, warum die Begründung des Gerichts in Teilen relativ schwach war.
Vielmehr habe die zuständige Richterin, so Jun, die Gesamtlage um das Drachenlord-Mobbing eher zulasten des Angeklagten ausgelegt. Das dürfe nicht sein. Jun sieht in einigen Fällen eine Notwehrlage und zweifelt das Urteil an.
Denen, die sich alltäglich gegen das Verhalten des Drachenlords stark machen, schmeckte diese Einordnung nicht. Sie griffen den Anwalt verbal persönlich an, fluteten seine digitalen Kanäle und seinen Kanzlei-Account mit Nachrichten. „Die Gemeinschaft, die sich gegen den Drachenlord richtet, ist mächtig. Und sie haben eine Kultur und Brauchtümer entwickelt, die sie über Jahre gepflegt haben“, lautet die Einschätzung von Rechtsanwalt Chan-jo Jun. Deshalb seien auch alle, die sich mit dem Drachenlord beschäftigen, potenziell eine Zielscheibe.
Überraschend: Chan-jo Jun suchte Gespräch mit der Hater-Community
Anstatt die Attacken allerdings zu ignorieren oder juristisch dagegen vorzugehen, reagierte Chan-jo Jun überraschend. Er nahm über Social Media Kontakt zu einer Gruppe der Hass-Gemeinschaft auf, schaltete seine Kamera an und sprach mit den Hatern des Drachenlords. Am Ende sei daraus ein spannendes Gespräch entstanden, das der Würzburger Anwalt als Video dokumentiert hat. Er veröffentlichte das Video auf Youtube, wo er eine Menge positives Feedback erhalten hat.
„In bin sozusagen in die Höhle des Löwen rein. Und ich musste feststellen, dass die Hater sehr heterogen sind. Sie haben gewissermaßen sogar eine eigene Moral. Nicht alle hetzen oder greifen zu Gewalt oder fahren zum Wohnort des Drachenlords. Manche bezeichnen sich als Kritiker, andere sind die Kuchenkinder, angelehnt an den Youtuber Kuchen.TV, den wohl größten Hater der Gemeinschaft“, sagt der Rechtsanwalt aus Würzburg im Interview mit main-ding.de.
In seinem Dialog wollte Jun unter anderem herausfinden, was die Motivation dieser Drachenlord-Hassgemeinschaft ist. „Die Leute betreiben da am Schreibtisch liebevolle Kleinarbeit, um Grafiken zu bearbeiten. Die betreiben fast schon kreative Beleidigung und kümmern sich jeden Tag darum.“ Der Fall um den Drachenlord ist wie ein Spiel zwischen Gut und Böse – nur dass wohl jede der beiden Seiten von sich sagen würde, zu den Guten zu gehören.
Wer sich mit dem Fall beschäftigt, muss sich für eine Seite entscheiden
„Jeder, der sich mit dem Fall öffentlich beschäftigt, wird reingezogen und muss sich entscheiden, auf welcher Seite er steht“, so Jun. Deshalb sei auch die Hater-Community ein schwarzes Loch, die es auch bei ihm versucht hätte zu zeigen, warum „der Winkler mit seiner schlechten Fußpflege“ ein Opfer sei. Sie hätten einerseits das Ziel, Winkler noch größer zu machen, um ihn dann offenbar vor einer noch breiteren Öffentlichkeit klein zu machen.
Am Ende stehe Jun auf der Seite des Rechts und versuche, neutral zu bleiben. Vielmehr beschäftige er sich schon seit einigen Tagen gedanklich damit, wie diese seit Jahren schwelende und medial diskutierte Schlammschlacht zu einem friedvollen Ausgang kommen könnte. Denn Winkler wird sich genauso wenig von seinem reichweitenstarken Youtube-Kanal verabschieden, wie die „Haider“ damit aufhören werden, Winkler zu kritisieren und zu beleidigen. Zu dieser vielleicht niemals endenden Geschichte sagt Chan-jo Jun: „Ich suche jetzt einen Lösungsansatz, auch wenn das vielleicht naiv ist.“
Map: Weihnachtsbaum kaufen in und um Ansbach
Weihnachtsbaum auch im Fahrzeug fixieren
Auch wenn der Baum ins Fahrzeug passt, kann er bei unzureichender Sicherung schnell zum gefährlichen Geschoss bei Notbremsungen werden. „Der Baum sollte mit dem Stamm voraus gegen die Rückenlehne des Beifahrersitzes geschoben werden, sodass er auch beim Bremsvorgang nicht nach vorn rutschen kann“, erklärt Verkehrsexperte Wolfgang Lieberth vom ADAC Nordbayern. Zusätzlich sollte die Tanne auch im Fahrzeug mit Spanngurten fixiert werden, hierfür eignen sich die Ösen im Fahrzeuginnenraum. Um Schäden durch Harz oder Tannennadeln an den Sitzen zu vermeiden, sollte man das Auto mit Planen oder Decken auslegen.Überlängen am Heck müssen gekennzeichnet werden
Passt der Weihnachtsbaum nicht ins Fahrzeug, gibt es zwei Möglichkeiten: „Reicht der Platz im Kofferraum nicht aus, kann der Baum am Heck auch überstehen. Wichtig ist zu beachten, dass ab einem Meter Überstand eine hellrote Fahne oder im Dunkeln eine rote Rückleuchte bzw. ein Reflektor am Baumende zu befestigen ist“, sagt Lieberth. Der Weihnachtsbaum darf aber nur bis zu einer maximalen Länge von 1,50 Meter herausragen, bei Fahrten bis 100 Kilometer sind auch bis zu drei Meter erlaubt.
Infografik: ADAC Nordbayern e.V.
Unzureichende Sicherung kann teuer werden

Bei unzureichender Sicherung kann sich der Weihnachtsbaum vom Autodach lösen. Foto: ADAC e.V.