Banner
Rechtanwalt Chan Jo Jun ist Fachanwalt für IT und Wirtschaftsrecht in Würzburg. Er ging in den Dialog mit Drachenlord-Hatern. Foto: Thomas Obermeier
Rechtanwalt Chan Jo Jun ist Fachanwalt für IT und Wirtschaftsrecht in Würzburg. Er ging in den Dialog mit Drachenlord-Hatern. Foto: Thomas Obermeier

Anwalt im Visier der Drachenlord-Hater-Community

Wenn einer in den Knast muss, ist das für den künftigen Häftling immer ein Drama. Auf der anderen Seite stehen da die Menschen, die so ein Gefängnisurteil zufrieden stimmt. Oder sogar freut. Meist sind das direkt Betroffene, die durch den oder die Täter direktes oder indirektes Leid erlitten haben.

So vereinfacht das dargestellt ist, so komplex sind die Auswüchse, die die digitale Tragödie um den mittelfränkischen Youtuber Rainer Winkler alias „Drachenlord“ angenommen haben. Ins Gefängnis muss der Drachenlord selbst. Diejenigen, die den Drachenlord hassen, reiben sich die Hände.

Es ist ein Sieg für die sogenannte Hater-Community (auch als „Haider“ bezeichnet), die den Drachen nicht nur auf Youtube und seinen digitalen Kanälen kritisieren und beleidigen, sondern auch regelmäßig vor sein Haus in Altschauerberg pilgerten.

Drachenlord sah sich unter Druck und schlug zu

Bei einem dieser Pilgerwanderungen schlug Rainer Winkler, der zu der Zeit auf Bewährung war, zu und beleidigte unter anderem Polizisten. Allerdings alles aus Notwehr, sagt er. Schließlich standen wieder zahlreiche Menschen vor dem Haus des Youtubers und blockierten auch die Polizei, die der Drachenlord gerufen hatte. Das Gericht sah es aber anders. Zwei Jahre soll er deshalb ins Gefängnis, so lautet das Gerichtsurteil aus Neustadt an der Aisch. Das Berufungsverfahren dazu startet in wenigen Wochen.

Rectangle
topmobile2

Anwalt Chan-jo Jun aus Würzburg äußerte sich zum Gerichtsurteil

Die Vorgeschichte ist wichtig, um zu verstehen, warum jetzt ein Würzburger Anwalt plötzlich ins Visier der Drachenlord-Hassgemeinschaft geriet. Denn das Urteil aus Neustadt an der Aisch wurde in breiter Öffentlichkeit hinterfragt. Und der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, Experte in Sachen IT-Recht, analysierte ebenfalls öffentlich, warum die Begründung des Gerichts in Teilen relativ schwach war.

Vielmehr habe die zuständige Richterin, so Jun, die Gesamtlage um das Drachenlord-Mobbing eher zulasten des Angeklagten ausgelegt. Das dürfe nicht sein. Jun sieht in einigen Fällen eine Notwehrlage und zweifelt das Urteil an.

Denen, die sich alltäglich gegen das Verhalten des Drachenlords stark machen, schmeckte diese Einordnung nicht. Sie griffen den Anwalt verbal persönlich an, fluteten seine digitalen Kanäle und seinen Kanzlei-Account mit Nachrichten. „Die Gemeinschaft, die sich gegen den Drachenlord richtet, ist mächtig. Und sie haben eine Kultur und Brauchtümer entwickelt, die sie über Jahre gepflegt haben“, lautet die Einschätzung von Rechtsanwalt Chan-jo Jun. Deshalb seien auch alle, die sich mit dem Drachenlord beschäftigen, potenziell eine Zielscheibe.

Überraschend: Chan-jo Jun suchte Gespräch mit der Hater-Community

Anstatt die Attacken allerdings zu ignorieren oder juristisch dagegen vorzugehen, reagierte Chan-jo Jun überraschend. Er nahm über Social Media Kontakt zu einer Gruppe der Hass-Gemeinschaft auf, schaltete seine Kamera an und sprach mit den Hatern des Drachenlords. Am Ende sei daraus ein spannendes Gespräch entstanden, das der Würzburger Anwalt als Video dokumentiert hat. Er veröffentlichte das Video auf Youtube, wo er eine Menge positives Feedback erhalten hat.

YouTube

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um YouTube anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann YouTube Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Ihre Einwilligung wird wieder entzogen, wenn Sie die Seite verlassen oder neu laden. Weiter Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Akzeptieren und anzeigen

 

„In bin sozusagen in die Höhle des Löwen rein. Und ich musste feststellen, dass die Hater sehr heterogen sind. Sie haben gewissermaßen sogar eine eigene Moral. Nicht alle hetzen oder greifen zu Gewalt oder fahren zum Wohnort des Drachenlords. Manche bezeichnen sich als Kritiker, andere sind die Kuchenkinder, angelehnt an den Youtuber Kuchen.TV, den wohl größten Hater der Gemeinschaft“, sagt der Rechtsanwalt aus Würzburg im Interview mit main-ding.de.

Rectangle2
topmobile3

In seinem Dialog wollte Jun unter anderem herausfinden, was die Motivation dieser Drachenlord-Hassgemeinschaft ist. „Die Leute betreiben da am Schreibtisch liebevolle Kleinarbeit, um Grafiken zu bearbeiten. Die betreiben fast schon kreative Beleidigung und kümmern sich jeden Tag darum.“ Der Fall um den Drachenlord ist wie ein Spiel zwischen Gut und Böse – nur dass wohl jede der beiden Seiten von sich sagen würde, zu den Guten zu gehören.

Wer sich mit dem Fall beschäftigt, muss sich für eine Seite entscheiden

„Jeder, der sich mit dem Fall öffentlich beschäftigt, wird reingezogen und muss sich entscheiden, auf welcher Seite er steht“, so Jun. Deshalb sei auch die Hater-Community ein schwarzes Loch, die es auch bei ihm versucht hätte zu zeigen, warum „der Winkler mit seiner schlechten Fußpflege“ ein Opfer sei. Sie hätten einerseits das Ziel, Winkler noch größer zu machen, um ihn dann offenbar vor einer noch breiteren Öffentlichkeit klein zu machen.

So äußert sich der Drachenlord zu seinem Urteil

Am Ende stehe Jun auf der Seite des Rechts und versuche, neutral zu bleiben. Vielmehr beschäftige er sich schon seit einigen Tagen gedanklich damit, wie diese seit Jahren schwelende und medial diskutierte Schlammschlacht zu einem friedvollen Ausgang kommen könnte. Denn Winkler wird sich genauso wenig von seinem reichweitenstarken Youtube-Kanal verabschieden, wie die „Haider“ damit aufhören werden, Winkler zu kritisieren und zu beleidigen. Zu dieser vielleicht niemals endenden Geschichte sagt Chan-jo Jun: „Ich suche jetzt einen Lösungsansatz, auch wenn das vielleicht naiv ist.“

Alle Jahre wieder stellen sich Autofahrerinnen und Autofahrer die Frage, wie der Weihnachtsbaum sicher nach Hause gelangt. Und immer wieder gibt es Polizeimeldungen von Behinderungen durch verlorene Christbäume auf der Autobahn. Da nicht jeder einen Transporter oder Anhänger zur Verfügung hat, werden die Tannenbäume häufig auf dem Dach oder im Innenraum des Autos verstaut. Doch dabei gibt es einige Sicherheitshinweise zu beachten, wie der ADAC Nordbayern erklärt.
Map: Weihnachtsbaum kaufen in und um Ansbach

Weihnachtsbaum auch im Fahrzeug fixieren

Auch wenn der Baum ins Fahrzeug passt, kann er bei unzureichender Sicherung schnell zum gefährlichen Geschoss bei Notbremsungen werden. „Der Baum sollte mit dem Stamm voraus gegen die Rückenlehne des Beifahrersitzes geschoben werden, sodass er auch beim Bremsvorgang nicht nach vorn rutschen kann“, erklärt Verkehrsexperte Wolfgang Lieberth vom ADAC Nordbayern. Zusätzlich sollte die Tanne auch im Fahrzeug mit Spanngurten fixiert werden, hierfür eignen sich die Ösen im Fahrzeuginnenraum. Um Schäden durch Harz oder Tannennadeln an den Sitzen zu vermeiden, sollte man das Auto mit Planen oder Decken auslegen.

Überlängen am Heck müssen gekennzeichnet werden

Passt der Weihnachtsbaum nicht ins Fahrzeug, gibt es zwei Möglichkeiten: „Reicht der Platz im Kofferraum nicht aus, kann der Baum am Heck auch überstehen. Wichtig ist zu beachten, dass ab einem Meter Überstand eine hellrote Fahne oder im Dunkeln eine rote Rückleuchte bzw. ein Reflektor am Baumende zu befestigen ist“, sagt Lieberth. Der Weihnachtsbaum darf aber nur bis zu einer maximalen Länge von 1,50 Meter herausragen, bei Fahrten bis 100 Kilometer sind auch bis zu drei Meter erlaubt.
Infografik: ADAC Nordbayern e.V.

Infografik: ADAC Nordbayern e.V.

Allerdings sollte in jedem Fall der Kofferraumdeckel dennoch so weit wie möglich geschlossen und mit einem Gurt am Auto gesichert werden. Die zweite Variante ist der Transport auf dem Auto: „Auf dem Dach befestigt man den Baum ebenfalls mit dem Stamm voraus. Durch den Luftwiderstand können sich Äste und Zweige andernfalls leicht aufblähen und brechen. Fixieren sollte man die Tanne mit Stamm und Baumkörper idealerweise mit einem Spanngurt direkt am Dachträger“, rät Verkehrsexperte Wolfgang Lieberth. Um Kratzer am Autodach zu verhindern, empfiehlt sich auch hier das Unterlegen einer Decke.

Unzureichende Sicherung kann teuer werden

Bei unzureichender Sicherung kann sich der Weihnachtsbaum vom Autodach lösen. Foto: ADAC e.V.

Ist der Weihnachtsbaum nicht ausreichend befestigt und festgezurrt, kann dies ein Bußgeld von 35 Euro nach sich ziehen. Kommt es gar zu einem Unfall werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Eine nicht gekennzeichnete Baumspitze mit Überlänge von mehr als einem Meter kostet 25 Euro Verwarngeld. Darüber hinaus sollte vor dem Transport des Baumes auch die zulässige Dachlast des Fahrzeugs geprüft werden. Kommt es dennoch zum Verlust des Weihnachtsbaumes während der Fahrt, muss das Fahrzeug sofort angehalten, die Unfallstelle abgesichert und die Polizei verständigt werden, da es sich vor allem auf der Autobahn um ein gefährliches Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer handelt. Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des ADAC Nordbayern e.V.