Aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember 2021 im Zusammenhang mit der sich rasch ausbreitenden Corona-Omikron-Variante ist es für die Stadtwerke Ansbach – als Unternehmen der kritischen Infrastruktur – erforderlich, ab 03. Januar 2022 nur noch Kunden unter Einhaltung der 3G-Regel Eintritt in das Kundencenter in der Rügländer Straße 1 zu gewähren. Kunden und Beschäftigte sollen so besser geschützt werden.
Geimpft, Genesen oder Getestet
Einlass haben dann nur noch Kundinnen und Kunden, die einen der drei folgenden Nachweise erbringen können: Geimpft, Genesen oder Getestet. Es kann ein Zertifikat über einen negativen PRC-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein Zertifikat für einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Selbsttests vor Ort unter Aufsicht werden nicht angeboten. Ebenso werden keine Selbsttests akzeptiert, die zu Hause gemacht wurden.
Kontaktlose Möglichkeiten nutzen
Auch wird darum gebeten, vorzugsweise die kontaktlosen Möglichkeiten zu nutzen und nur in dringenden Ausnahmefällen persönlich im Kundencenter zu erscheinen. Zu den üblichen Geschäftszeiten sind die Beschäftigten im Service wie folgt zu erreichen:
- Per E-Mail: service-center@stwan.de
- Per Telefon: 0981 8904-370
Online-Kundencenter und AN-App
Viele Anliegen können auch bequem über das Online-Kundencenter der Stadtwerke erledigt werden. Dieses erreicht man über die Homepage der Stadtwerke Ansbach www.stwan.de oder auch über die AN-App. Hier haben Kunden die Möglichkeit, Zählerstände zu übermitteln, persönliche Daten zu ändern, Rechnungen einzusehen und vieles mehr. Wer noch nicht angemeldet ist, kann sich jederzeit mit der Vertragskontonummer und Zählernummer nachträglich registrieren.
Selbstverständlich steht für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten die Störungsannahme unter der Telefonnummer 0981 8904-444 zur Verfügung