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Symbolbild Parken. Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Parken. Foto: Pascal Höfig

Alter „Strafzettel“ geht in Pension – digitales Knöllchen kommt

Nach dem erfolgreichen Probebetrieb in München werden nunmehr schrittweise bei der gesamten Bayerischen Polizei die bisherigen „Strafzettel“ von der neuen „mOwi-App“ und dem damit verbundenen „Bürger-Infoportal“ abgelöst. Beim Polizeipräsidium Mittelfranken startete der Echtbetrieb ab dem 13.12.2021. Beide Produkte wurden vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Straubing in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken und dem Bayerischen Landeskriminalamt entwickelt.

App löst alten „Strafzettel“ ab

Hinter diesen Begrifflichkeiten steckt ein innovatives Verfahren, welches die bisherige Verwarnung mit Zahlungsaufforderung („Strafzettel“) langfristig ersetzen wird. Die Polizeibeamten stellen mithilfe der „mOwi-App“ über das dienstliche Smartphone eine Verwarnung aus. Diese wird dann mit einem QR-Code, welcher sich auf einer sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet, zusammengeführt und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeichert.

Die Polizeibeamten bringen diese Bürgerbenachrichtigung am Fahrzeug an oder übergeben diese situationsbedingt persönlich.

Bußgeld kann auch online gezahlt werden

Die so Verwarnten können nun durch das Scannen des QR-Codes den vorgeworfenen Tatbestand auf einem entsprechenden Gerät (zum Beispiel auf dem Smartphone) selbst ansehen. Anschließend besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Überweisungsträger aufzurufen und das Verwarnungsgeld sofort zu bezahlen.

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Weiterhin Benachrichtigung per Post

Sollten verwarnte Verkehrsteilnehmer nicht die Möglichkeit besitzen, den QR-Code zu scannen, so besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld unter Vorlage der Bürgerbenachrichtigung bei einer Polizeidienststelle zu begleichen und sich dort auch über den vorgeworfenen Tatbestand zu informieren.

Soweit sich eine am Fahrzeug angebrachte Bürgerbenachrichtigung nicht mehr an diesem befinden sollte, erhält die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges wie gewohnt eine schriftliche Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß per Post.

Videoanleitung und FAQs

Nähere Information für Interessierte, wie zum Beispiel eine Videoanleitung und Antworten auf häufig gestellte Fragen, können auf dem Bürger-Infoportal unter Hilfe bzw. FAQ abgerufen werden.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken.
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