Die winterlichen Temperaturen und der erste Schnee sorgen für den Start in den Winterdienst in Ansbach. Im Betriebsamt sind dafür in der Regel 17 motorisierte Fahrzeuge und 13 Handgruppen zuständig für ca. 230 Kilometer Straßen, ca. 70 Kilometer öffentliche Geh- und Radwege sowie etwa 3.800 Fußgängerüberwege und Kreuzungen sowie rund 120 Bushaltestellen.
Ab 2 Uhr Kontrollen
„Grundsätzlich ist der städtische Winterdienst so organisiert, dass ab 2 Uhr eine Kontrolle der Straßen und im Bedarfsfall ab 3 Uhr ein Räum- und Streueinsatz durchgeführt wird“, erklärt Uwe Oehler, Leiter des städtischen Betriebsamts. Bei besonders starken oder andauernden Schneefällen bittet er um Verständnis, dass sich die Fahrer auf Gefahrenstellen von verkehrsbedeutenden Strecken, Hauptverkehrsstraßen und wichtige Kreuzungen, Straßen mit öffentlichem Nahverkehr, Fußgängerüberwege und wichtige Radwegverbindungen konzentrieren.
Allgemeine Räum- und Streupflicht beachten
Für die an das eigene Grundstück angrenzenden Gehwege sind die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer zuständig. Die allgemeine Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Um dies zu leisten, werden von zahlreichen Firmen und auch Privatleuten private Winterdienste engagiert.
Nach Paragraf 35 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung besitzen diese für den Winterdienst gesetzlich Sonderrechte, dürfen also legal mit ihren Fahrzeugen, meist Quads, auf den Gehwegen fahren. Allerdings gelten diese Sonderrechte nur, wenn die Fahrzeuge nach DIN 30710 eine weiß-rot-weiße Markierung angebracht haben. Trotz dieser Sonderrechte müssen die Quadfahrerinnen und -fahrer besondere Rücksicht und Sorgfalt walten lassen, das heißt auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit einhalten und eine Gefährdung von Fußgängern vermeiden.