Update 24. November: Kinderbegleitung ist bei Vorliegen von medizinischen Gründen weiter möglich
Die Begleitung von Kindern durch einen Elternteil oder eine andere Person sind in den ANregiomed-Kliniken trotz der momentan geltenden 2G-Plus-Regelung für Besucher in den Fällen möglich, wo der zuständige (Kinder-) Arzt die Begleitung eines minderjährigen Patienten durch eine ungeimpfte Begleitperson für medizinisch erforderlich hält. Voraussetzung ist dann die Testung der Begleitperson in der Notaufnahme und die Begleitung („Mitaufnahme“) während des stationären Aufenthalts.
„Diese Ausnahme können wir dann einräumen, wenn wir der begleitende Elternteil wie den kleinen Patienten selbst behandeln“, erklärt ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer. Das heißt konkret: Bei der Aufnahme werden beide getestet, und sie dürfen die Klinik während des stationären Aufenthalts nicht verlassen. Grundsätzlich gilt die Regelung nur für einen Elternteil, ein Wechsel ist während eines Aufenthalts nicht möglich. Die Vereinbarung wurde in Absprache mit Prof. Dr. Michael Schroth, Chefarzt der von Diakoneo am Klinikum Ansbach betriebenen Station Wald der Cnopfschen Kinderklinik getroffen.
Update 17. November: Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen ab sofort bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
Diesen Beschluss des bayerischen Ministerrats setzt auch der ANregiomed-Klinikverbund mit sofortiger Wirkung um. In den ANregiomed-Kliniken Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg gilt deshalb ab sofort die 2G-plus-Regelung.Besuche auf den Intensivstationen und auf den COVID-19-Isolierstationen sind nicht möglich. Ausnahmen gelten nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nur für An-gehörige sterbender Patienten.
Am Klinikum Ansbach können geimpfte bzw. genesene Besucher den zusätzlich benötigten Antigen-Schnelltest ab dem 1. Dezember auch unmittelbar vor Ort durchführen lassen. Testzeiten sind täglich während der Besuchszeit von 15:00 bis 18:00 Uhr. Die Tests erfolgen im Rahmen der Bürgertestungen und sind damit kostenfrei.
Erweiterte Schutzmaßnahmen
Die Krankenhaus-Ampel des bayerischen Gesundheitsministeriums steht aufgrund der hohen Zahl von mehr als 600 Corona-Patienten auf den bayerischen Intensivstationen auf Rot. Im gesamten Freistaat gelten deshalb ab sofort erweiterte Schutzmaßnahmen. Auch der ANregiomed-Klinikverbund passt seine Besucherregeln zum Freitag, dem 12. November 2021, erneut an, so eine Pressemeldung.
Nur noch 2G-Regelung
„Der Zutritt zu unseren Kliniken und zu unserer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Praxisklinik Feuchtwangen ist für Besucher nur noch gestattet, wenn sie vollständig geimpft sind oder innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus durchgemacht haben“, teilt ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer mit.
Die Regelung gilt bis auf weiteres auch für Begleitpersonen werdender Mütter, Ausnahmen sind nur für Angehörige sterbender Patienten möglich.
Digitaler Impf- oder Genesenennachweis erforderlich
„Grundsätzlich ist für den Zutritt zur Einrichtung die Vorlage des sogenannten digitalen Impf- oder Genesenennachweises erforderlich“, so Dr. Sontheimer. Wurde das „EU-COVID-19-Impfzertifikat“ nicht bereits bei der Impfung durch Impfzentrum oder Hausarzt ausgehändigt, kann das Papier gegen Vorlage des gelben Impfbuchs kostenlos in jeder Apotheke ausgestellt werden. Auch Genesene erhalten dort einen entsprechenden Nachweis.

Das digitale Impfzertifikat. Foto: ANregiomed / Rainer Seeger
„Der darauf abgebildete QR-Code kann in verschiedenen Smartphone-Apps (z. B. CovPass- oder Corona-Warn-App) hinterlegt werden, ist aber auch in Papierform gültig. Er wird bei der Einlasskontrolle vom Mobilgerät oder vom ausgedruckten Zertifikat eingelesen“, erklärt der ANregiomed-Vorstand. „Der Besitz eines Smartphones ist nicht erforderlich.“
Gelber Impfnachweis wird nicht akzeptiert
Die Vorlage des gelben Impfausweises oder anderer Ersatzdokumente wird bei den ANregiomed-Einrichtungen nicht mehr akzeptiert, da die Erfassung der Nachweise beim Betreten der Klinik grundsätzlich über die sogenannte „CovPass Check-App“ des Robert-Koch-Instituts erfolgt.