Mit dem neuen Monat Juni ändert sich nicht nur das Wetter – auch sonst gibt es wieder zahlreiche Änderungen und Neuerungen für Verbraucher und Unternehmen in Ansbach. Neben der Aufhebung der Impfpriorisierung und der Einführung des digitalen Impfpasses, gibt es auch bei der Deutschen Bahn einige Neuerungen. Zudem profitieren Unternehmen durch die Verdopplung der Corona-Ausbildungsprämie. Auch bei Internetplattformen, wie YouTube, Google, Facebook und Co. wird es einige Neuerungen geben. Außerdem wird der Schutz für intergeschlechtliche Kinder verstärkt. Wie jeden Monat hat unsere Redaktion die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Aufhebung der Impfpriorisierung zum 7. Juni
Für viele eine positive Nachricht, für andere wiederum eine nicht so erfreuliche – die Impfpriorisierung wird zum 7. Juni 2021 aufgehoben. So kann sich ab dem Datum jeder in Deutschland gegen Covid-19 impfen lassen. Hierbei ist es unbedeutend, zu welcher Priorität man selbst gehört. Die Aufhebung gilt für Arztpraxen, Betriebsärzte und Impfzentren. Insgesamt soll somit das Impftempo beschleunigt werden.
Mehr Informationen findest Du auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit
Digitaler Impfpass Ende Juni
Ein genaues Datum für die Einführung des digitalen Impfpasses ist noch nicht bekannt. Doch bis Ende des Monats soll der digitale Corona-Impfnachweis über eine App abgerufen werden können. Dabei sollen Einträge von bereits geschehenen Impfungen in den digitalen Impfpass eingetragen werden können. Insgesamt soll mit dem digitalen Impfpass das Reisen erleichtert werden, wenn eine Corona-Impfung als Nachweis benötigt wird. Einen Nachweis in Papierform wird es trotzdem weiterhin geben. Außerdem gilt auch der gelbe Impfpass in Papierform ebenso als Nachweis.
Corona-Ausbildungsprämie verdoppelt sich
Ist ein Unternehmen von der Pandemie beeinträchtigt und stellt es trotzdem genau so viele Ausbildungsplätze zur Verfügung wie zuvor, so kann es die Finanzspritze beantragen – um genauer zu sein die Ausbildungsprämie. Bisher konnten dies jedoch nur Betriebe mit maximal 249 Beschäftigten beantragen. Sie bekamen einmalig 2.000 bzw. 3.000 (bei mehr Auszubildenden als zuvor) Euro pro Auszubildenden.
Ab dem 1. Juni haben auch Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten einen Anspruch auf die Ausbildungsprämie. Diese wurde sogar verdoppelt. Der Arbeitgeber erhält dann 4.000 bzw. 6.000 (bei mehr Auszubildenden als zuvor) Euro.
Alle Details findest Du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit
Entschädigung für Bahn-Verspätungen
Wer kennt es nicht? Man ist in Eile und schon wieder verspätet sich die Bahn – nervig! Um einen Anspruch auf Rückerstattung zu bekommen, musste man bisher immer ein Formular ausfüllen und per Post an die Deutsche Bahn schicken. Gäste der Deutschen Bahn können aufatmen, denn ab dem 1. Juni ist eine derartige Antragstellung auch per App oder über die Website möglich. Der analoge Weg ist weiterhin verfügbar.
Weitere Informationen zur digitalen Antragstellung findest Du auf der Website der Deutschen Bahn
Neuer XXL-ICE der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn will zudem im Juni 2021 den neuen „ICE-4-XXL“ auf die Schienen bringen. Den Namen XXL hat er sich definitiv verdient, denn er besitzt 918 Sitzplätze und 13 Zugteile. Damit stellt er einen neuen Rekord auf – so viele Sitzplätze gab es in einem ICE noch nie. Zum Einsatz kommen soll der Zug auf der Strecke zwischen Hamburg, Köln, Stuttgart und München. Die erste Fahrt wird am 13. Juni zwischen Hamburg und Chur stattfinden.
Garten-Streit vor Gericht – überhängende Äste
Die meisten kennen es: Den Klassiker beim Nachbarschaftsstreit – die überhängenden Äste. Auch hier gibt es eine Neuerung vor Gericht. Sollten die Äste des Nachbarbaumes in den eigenen Garten hängen, so darf man diese schneiden. Was aber, wenn der Baum des Nachbarn kaputt ist und der Baum durch das Schneiden des Astes destabilisiert wird? Das entscheidet der Bundesgerichtshof am 11. Juni.
Mehr Werbung auf YouTube
Ab dem 1. Juni ändert auch YouTube einiges. So behält sich YouTube das Recht auf Monetarisierung vor. Das bedeutet, dass YouTube auf allen Kanälen Werbung schalten darf. Das war zuvor nur bei Videos innerhalb des YouTube-Partnerprogramms möglich. Die Einnahmen bekamen dabei die Videoersteller, die an dem Programm teilnahmen. Ob die Videoersteller auch hier die Einnahmen bekommen, ist noch unklar.
Mehr Details gibt es auf der Website von Google bzw. Youtube
Urheberrecht: neue Haftungsregeln für TikTok, Facebook und Co.
Bei Urheberrechtsverletzungen auf Internetplattformen, wie TikTok, Facebook und Co. wurde die Haftung bisher durch einen Beschluss der EU geregelt. Dies ändert sich aber nun im Juni, denn die Regelung soll auf nationaler Ebene geregelt werden. In Deutschland beschloss der Bundestag, dass ab dem 7. Juni die Internetplattformen selbst für die Inhalte haften.
Google: eingeschränkter Speicherplatz für Fotos
Daneben nimmt auch Google eine Änderung vor. Bisher stellte der Konzern einen unbegrenzten Speicherplatz für Google Fotos kostenlos zur Verfügung. Ab dem 1. Juni reduziert sich dieser jedoch auf 15 GB. Bisher hochgeladene Fotos bleiben jedoch erhalten, auch wenn diese über der 15 GB Marke liegen. Lediglich Pixel-Smartphones besitzen weiterhin unbegrenzten Speicherplatz.
Eine weitere Änderung ist, dass Google Konten selbst löschen darf. Dies gilt allerdings nur für Konten, die mindestens zwei Jahre nicht genutzt wurden. Drei Monate vor Löschung des Kontos erhalten die Nutzer eine Mail mit einem Hinweis hierzu.
Mehr Schutz für intergeschlechtliche Kinder
Eltern von intergeschlechtlichen Kindern dürfen ab Juni 2021 keine geschlechtsangleichenden Operationen mehr durchführen lassen. Bisher wurde von Medizinern davon lediglich abgeraten – nun ist es ein Gesetz. Die einzige Ausnahme ist eine medizinische Notwendigkeit und wenn der Eingriff sich nicht bis zu einer späteren selbst bestimmten Entscheidung des Kindes aufschieben lässt. Dies muss jedoch durch ein ärztliches Gremium genehmigt werden. Somit soll den Kindern später die Möglichkeit gegeben werden, ihr Geschlecht selbst zu bestimmen.