Nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts hat die 7-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinander folgenden Tagen in der Stadt Ansbach den Grenzwert 50 unterschritten. Damit treten in der Stadt Ansbach ab Freitag, den 28. Mai 2021, neue Regelungen in Kraft, das berichtet die Stadt in einer aktuellen Meldung. Auch der Inzidenzwert im Landkreis Ansbach liegt stabil unter der 50er Marke – deshalb werden auch dort ab 28. Mai die Regelungen greifen.
Einzelhandel
Für den Einzelhandel ist somit ab Freitag die Öffnung von Ladengeschäften für Kunden ohne vorherige Terminbuchung möglich. Die Bestimmungen zur Maskenpflicht und der Personenanzahl bleiben unverändert.
Kindergarten und Schule
Für Kindergärten und -krippen entfällt der eingeschränkte Regelbetrieb, sie dürfen wieder regulär öffnen. In Grundschulen findet Präsenzunterricht statt, auch bei den weiterführenden Schulen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann (sofern die 7-Tage-Inzidenz-Werte bis zum Ende der Pfingstferien stabil unter 50 bleiben).
Freizeit und Kultur
Es ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Museen, Ausstellungen, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten dürfen nun ohne Terminvereinbarung und Kontaktdatenerhebung öffnen.
Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen, die Treffen von zwei Haushalten (maximal fünf Personen) erlauben, bleiben unverändert. Diese ändern sich erst bei einem stabilen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 35.
Außengastro, Theater & Co.
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat weitere Öffnungsschritte für die Stadt und den Landkreis Ansbach genehmigt. Das bedeutet, dass ab dem 28. Mai 2021 unter anderem die Außengastronomie ohne Tests besucht werden kann. Dies gilt auch für Theater, Konzert- und Opernhäuser.
Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen sind damit möglich; auch Fitnessstudios können ohne Testnachweis öffnen.
Für alle Öffnungsschritte gilt, dass entsprechende Hygienemaßnahmen und Vorgaben aus den jeweiligen Rahmenkonzepten eingehalten werden müssen.