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Symbolbild Coronavirus. Foto: Jessica Hänse
Symbolbild Coronavirus. Foto: Jessica Hänse

Stabile Inzidenzwerte: Weitere Öffnungen in Stadt und Landkreis

Da die Stadt Ansbach seit dem Wochenende eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100 hat, wurden vonseiten der Stadt Ansbach weitere Öffnungsschritte beantragt und vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Einvernehmen erteilt. Auch der Landkreis Ansbach liegt stabil unter dem Wert von 100. Deshalb wird es ab Mittwoch, 19. Mai, weitere Lockerungen im Bereich Gastronomie, Kultur und Sport geben.

Öffnung der Außengastro

Die Öffnung der Außengastronomie ist für Gäste mit vorheriger Terminbuchung sowie der Aufnahme von Kontaktdaten wieder zugelassen. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Coronavirus-Infektion SARS-CoV-2 von einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test erforderlich.

Theater, Konzert, Kino

Ebenfalls geöffnet sind Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Besucherinnen und Besucher (bis zu 250 mit festem Sitzplatz und unter freiem Himmel) haben ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Coronavirus-Infektion SARS-CoV-2 von einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test nachzuweisen.

Erlaubt sind außerdem musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.

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Sport drin und draußen

Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen. Für alle Teilnehmer ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich. Gleiches gilt für Fitnessstudios unter dem Zusatz einer vorherigen Terminbuchung.

Aquella öffnet am 21. Mai

Erlaubt sind ab 21. Mai bis zu 250 Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen. Zudem dürfen Freibäder für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Touristische Übernachtungen erlaubt

Darüber hinaus sind ab dem 21. Mai 2021 Übernachtungen zu touristischen Zwecken (z.B. Hotels, Campingplätzem Jugendherbergen) möglich. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots außerdem gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Die Übernachtungsgäste haben bei der Anreise ein negatives Testergebnis von einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test nachzuweisen. Ein Testnachweis ist für jede weiteren 48 Stunden erforderlich.

Kabinettssitzung vom 18. Mai: Weitere Lockerungen für Freibäder, Veranstaltungen und Fitnessstudios ab 21. Mai

Stadtführungen, Seenschifffahrt & Co.

Möglich werden ab 21. Mai auch wieder Stadt- und Gästeführungen, hierfür wird bei der Stadt Ansbach gerade ein Hygienekonzept erarbeitet. Zudem ist die Tourismusinformation im Stadthaus wieder geöffnet, von montags bis freitags 10 bis 17 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr.

Zugelassen ist außerdem der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre und touristische Reisebusverkehre.

Für alle Öffnungsschritte gilt, dass entsprechende Hygienemaßnahmen und Vorgaben aus den jeweiligen Rahmenkonzepten eingehalten werden müssen.

Vollständig geimpft und genesen

Für vollständig geimpfte und genesene Personen fällt das Erfordernis der genannten Corona-Test-Varianten weg. Hier gilt § 1a Abs. 1 und 2 BayIfSMV. Über die vollständige Impfung (ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung) bzw. die Genesung (positiver PCR- Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt) muss ein Nachweis erbracht werden.

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