Mit der Kabinettssitzung vom 4. März 2021 hat die Bayerische Regierung eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März beschlossen. In einer neuen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) sind mit Gültigkeit ab dem 8. März 2021 und bis einschließlich 28. März 2021 allerdings auch einige Lockerungen im Bereich private Zusammenkünfte, Einzelhandel, Gastronomie und Kultur möglich, soweit die 7-Tages-Inzidenzwerte dies zulassen.
Kontaktbeschränkungen
Ab dem 8. März sind private Zusammenkünfte wieder erweitert möglich. Zu beachten sind hierbei die Regelungen für die jeweiligen 7-Tages-Inzidenzen:
7-Tages-Inzidenz unter 100:
Private Zusammenkünfte sind bis zu fünf Personen möglich, beschränkt auf max. zwei Haushalte.
7-Tages-Inzidenz unter 35:
Private Zusammenkünfte sind bis zu zehn Personen möglich, beschränkt auf max. drei Haushalte. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
7-Tages-Inzidenz über 100:
Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften ab dem übernächsten Werktag wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen.
Öffnungen & Lockerungen ab 8. März
Lockerungen gibt es auch im Bereich Einzelhandel: Ab dem 8. März werden Buchhandlungen den Läden des täglichen Bedarfs zugerechnet und dürfen daher unter Einhaltung bestimmter Hygienekonzepte öffnen. Selbiges gilt für Büchereien, Archive und Bibliotheken.
Außerdem sind folgende inzidenzabhängige Öffnungen ab dem 8. März möglich:
Stabile 7-Tages-Inzidenz unter 50:
- Öffnung des Einzelhandels (Begrenzung ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2)
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
- Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
Stabile 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100:
- Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping „Click & Meet“ (mit Kontaktnachverfolgung)
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung
- Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
Öffnungen & Lockerungen ab frühestens 22. März
Weitere Öffnungen sind ab dem 22. März möglich, sollten die Inzidenz-Grenzwerte seit mindestens 14 Tagen stabil bleiben:
Stabile 7-Tages-Inzidenz unter 50:
- Öffnung der Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.
Stabile 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100:
- Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung neben der Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
- Öffnung von Theatern, Konzert– und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest.
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen.