Banner
Symbolfoto: Pascal Höfig
Symbolbild online: Pascal Höfig

Änderungen im Februar 2021

Auch im Februar 2021 erwarten den Verbraucher in und um Ansbach wieder Veränderungen. Im Februar wird erneut über den aktuell bestehenden Lockdown beraten, das Bezahlen per Kreditkarte im Internet wird sicherer und die Abgabefrist der Steuererklärung 2019 wird verlängert. Welche neue Reform außerdem zukünftig Steingärten und Kunstrasenflächen verbieten kann, das erfahrt ihr im Artikel.

Corona-Lockdown bis 14. Februar

Die am 19. Januar in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Verlängerung des Lockdowns gilt vorerst bis zum 14. Februar. Bis dahin bleiben Schulen und Kitas weiterhin geschlossen, das Treffen ist nur mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person erlaubt und im ÖPNV und beim Einkaufen gilt eine Pflicht von FFP2- oder OP-Masken. Wie es ab Mitte Februar weitergeht oder ob der Lockdown erneut verlängert wird, ist bisher unklar.

Neue bayerische Bauordnung

Ab 01. Februar tritt eine Reform der Bayerischen Bauordnung in Kraft, die vor allem das Bauen zukünftig schneller und einfacher gestalten soll. So gilt beispielsweise, dass ein Bauantrag automatisch als genehmigt gilt, „wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet“, erklärt Bauministerin Kerstin Schreyer. Zudem ist mit der neuen Reform keine Genehmigung mehr für den Ausbau von Dachgeschossen nötig und reine Steingärten und Kunstrasenflächen können von Kommunen aufgrund des Artenschutzes untersagt werden.

Überblick zu den neuen Regelungen

Online-Zahlungen werden sicherer

Bereits im Änderungsartikel zum Jahr 2021 berichteten wir von den strengeren Sicherheitsanforderungen für das Bezahlen mit Kreditkarte. Käufer müssen sich seit dem 15. Januar bei der Online-Zahlung nicht nur einmal, sondern zweimal identifizieren, sofern diese 250 € oder mehr beträgt. Dies geschieht entweder über eine Smartphone-App der jeweiligen Bank, einem transaktionsgebundenen TAN-Code per SMS oder für Nutzer ohne Handy, mit einem speziellen Kartenlesegerät. Ab dem 15. Februar wird die Betragsgrenze nun auf 150 € angezogen, bis die neue Regelung ab 15. März vollumfänglich gilt.

Rectangle
topmobile2

Abgabefrist der Steuererklärung verlängert

Normalerweise wäre der 28. Februar Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2019 gewesen. Aufgrund der Corona-Pandemie stimmte der Deutsche Bundestag jedoch einer Verlängerung der Abgabefrist bis 31. August 2021 zu. Dies gilt allerdings nur für Steuererklärungen, bei denen ein Steuerberater beauftragt wurde. Für „eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe“, müsse ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, die durch die Pandemie aufgrund von anderen zusätzlichen Anforderungen, nicht immer gewährleistet werden konnte.

Mehr dazu beim Deutschen Bundestag

Banner 2 Topmobile