Im Rahmen der Schleierfahndung wollte in der Nacht zum Freitag, gegen Mitternacht, eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach auf der Bundesautobahn A 7 einen Pkw mit rumänischer Zulassung kontrollieren. Der Fahrer missachtete jedoch die Anhaltezeichen der Fahnder und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen.
Malteser Welpen im Fußraum
An der Anschlussstelle „Wörnitz“ verließ das Fahrzeug die Autobahn und konnte schließlich in einem Wohngebiet in Walkersdorf gestoppt werden. Im Auto saßen zwei rumänische Staatsangehörige im Alter von 21 und 40 Jahren. Darüber hinaus stießen die Ordnungshüter aber im Fußraum unter dem Fahrersitz noch auf zwei kleine Welpen der Hunderasse „Malteser“, die augenscheinlich erst wenige Wochen alt waren. Die Fahrzeuginsassen gaben auf Nachfrage an, auf dem Weg von Rumänien nach Deutschland zu sein.
Keine Papiere
Die Hunde seien ihnen vor der Abfahrt geschenkt worden. Papiere für die Tiere hatten sie nicht bei sich. Da die Angaben wenig glaubhaft schienen und so das Misstrauen der Polizisten geweckt war, nahmen sie das Auto nun genauer unter die Lupe und stießen schlussendlich dann noch auf acht weitere Welpen.
Die Tiere wurden sichergestellt und mussten den Rest der Nacht im Polizeiareal an der Schlesierstraße verbringen. Die Ordnungshüter besorgten in den wenigen Stunden noch schnell Futter und gaben den Welpen Wasser. Von der Inspektion werden sie heute dem zuständigen Veterinäramt Ansbach übergeben. Anschließend werden die Tiere vorübergehend in einem Tierheim untergebracht, wo ihre ordnungsgemäße Versorgung sichergestellt ist.
Illegaler Welpenschmuggel
Die Ermittler gehen zum derzeitigen Stand der polizeilichen Ermittlungen von einem illegalen Welpenschmuggel aus. Gegen die beiden Osteuropäer wurde jeweils ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie das Tiergesundheitsgesetz eingeleitet.
Da die Beiden auch keinen aktuellen „COVID-19-Negativtest“ zur Einreise ins Bundesgebiet vorweisen konnten, kommt ein Bußgeldverfahren wegen einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz hinzu. Reinrassige Hunde der Rasse „Malteser“ können, so die ersten Recherchen der Polizei, einen Wert zwischen 2.000 und 2.500 Euro pro Exemplar haben. Daraus ergibt sich ein Gesamtwert der Tiere zwischen 20.000 und 25.000 Euro.