Seit dem 26. Oktober 2020 überschreitet der Landkreis Ansbach laut Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit 61,22 die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 50 pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage. Somit gilt im Landkreis Ansbach die Corona-Stufe „rot“. Entsprechend der bayerischen Corona-Strategie gelten ab Dienstag, 27. Oktober 2020 die Vorgaben des Paragraphen 25 Satz 2 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV).
Stufe „rot“: Neue Regelungen
Diese beinhaltet u.a.:
- Die Beschränkung privater Feiern sowie von Kontakten im öffentlichen und von Zusammenkünften im privaten Raum auf zwei Haushalte oder maximal fünf Personen.
- Von 22 bis 6 Uhr gelten in Gaststätten die Sperrstunde sowie ein Alkoholabgabeverbot an Tankstellen, durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste.
- Zusätzlich zu den bereits geltenden Regelungen besteht auch für Grundschüler Maskenpflicht am Platz (bisher: gilt bereits für alle Schüler weiterführender Schulen und Studierende an Hochschulen).
- Wie bisher besteht eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden und auch für alle Begegnungsorte des Arbeitsplatzes, z.B. Fahrstühlen, Fluren und Kantinen.
- Darüber hinaus empfiehlt das Landratsamt Ansbach weiterhin eindringlich auch an Plätzen, für die keine direkte Pflicht zum Tragen einer Maske besteht, z.B. für Passanten ohne Kaufabsicht auf Märkten, eine Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen.
An Vorgaben halten
Landrat Dr. Ludwig appelliert an die Menschen im Landkreis Ansbach: „Nur gemeinsam werden wir eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern können. Jeder einzelne kann seinen Teil dazu beitragen, dass die Einschränkungen baldmöglichst wieder gelockert werden können. Bitte achten Sie auf sich und auf andere. Passen Sie Ihr Verhalten an und halten Sie sich an die Vorgaben.“
Automatisches Inkrafttreten
Für das Inkrafttreten der rechtlichen Vorgaben ist die Bekanntgabe des Landkreises Ansbach auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege als einer der Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 maßgeblich. Wird der Landkreis Ansbach hier genannt, treten die Vorgaben des § 25 Satz 2 der 7. BayIfSMV ab dem nächsten Tag automatisch in Kraft, ohne dass es einer weiteren Umsetzung durch das Landratsamt Ansbach bedarf. Informationen zu weiterführenden Fragen gibt es unter www.landkreis-ansbach.de/Corona.
Stadt Ansbach auf Stufe „gelb“
Mit einem Inzidenzwert von 47,8 hat die Stadt Ansbach am 26. Oktober 2020 den Grenzwert der bayerischen Corona-Ampel von 35 überschritten und steht somit auf Stufe „gelb“. Oberbürgermeister Thomas Deffner bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die geltenden Regeln zu halten. „Unser aller Verhalten entscheidet nun darüber, wie sich die Zahlen entwickeln“, so OB Deffner. „Nur wenn wir uns alle, ob im privaten oder im öffentlichen Bereich, an die AHAL-Regelungen (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften) halten, können wir uns und vor allem die Personen aus den Risikogruppen schützen. Ich bedanke mich bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für die bisher gezeigte Solidarität und auch das Verständnis für die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.“
Regelungen und Maskenpflicht
Mit dem Überschreiten des Schwellenwerts von 35 gilt für die Stadt Ansbach nun unter anderem:
- Bei privaten Feiern oder Treffen sind nur noch zehn Personen oder zwei Haushalte erlaubt sind.
- Außerdem gilt eine Sperrstunde (23 bis 6 Uhr), sowie ein Verbot für Alkoholverkauf an Tankstellen, Kiosken und Lieferdiensten ab 23 Uhr.
„Eine Maskenpflicht in der Innenstadt in Ansbach wird derzeit noch nicht eingeführt. Ich appelliere aber an alle, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann“, so Deffner. Weiterhin gilt allerdings die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt, die nun auch wieder verstärkt kontrolliert werden soll.
Inzidenzwert ist hochgerechnet
Leitender Rechtsdirektor Udo Kleinlein erklärt in diesem Zusammenhang, dass der Inzidenzwert von über 35 nicht die tatsächliche Zahl an Infizierten in der Stadt Ansbach widerspiegelt, da sich der Inzidenzwert auf 100.000 Bewohner bezieht. „D.h. in Ansbach mit rund 42.000 Einwohner wird die Zahl der Infektionen entsprechend auf 100.000 hochgerechnet“, so Kleinlein.
Artikel beruht auf Pressemitteilungen von Stadt und Landratsamt Ansbach.