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Unberührte Blumenwiese. Foto: Sabine Brummer
Unberührte Blumenwiese. Foto: Sabine Brummer

Klingenweiher weiterhin geschützter Landschaftsbestandteil

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, gerade auch für Familien, ist eine wichtige Herausforderung und ein positives Ziel der Stadtentwicklung für Ansbach. Demnach hatte die Stadt Ansbach schon bei der letzten Fortschreibung des Flächennutzungsplans Anfang der 2000er Jahre vorausschauend Potenzialflächen für Wohnungsbau nordöstlich von Pfaffengreuth aufgenommen.

Bauprojekt: Ausreichend Abstand zum Klingenweiher

Diese wurden auch mit einem ausreichenden Abstand zum Klingenweiher angelegt, der durch die Planungen nicht berührt wird. Dies gilt auch für ein neues Projekt eines privaten Projektentwicklers gemeinsam mit dem Flächeneigentümer. „Das Gebiet am Klingenweiher als geschützter Landschaftsbestandteil und damit der Schutz der dortigen Natur liegen mir sehr am Herzen, eine Beeinträchtigung des Klingenweihers wird nicht erfolgen“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Deffner.

Verkehrserschließung noch nicht abgeschlossen

Für die Schaffung von Baurecht durch Aufstellung eines Bebauungsplans sind die fachlichen Abstimmungen bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Unter anderem muss die Verkehrserschließung – also die Anbindung des geplanten Baugebiets an das bisherige Straßennetz – erst noch im Detail untersucht werden. Dies ist notwendig, damit auch die bestehenden Wohngebiete in Eyb und Pfaffengreuth durch die Erschließung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Durchgangsverkehr vermeiden

„Wir wollen dabei insbesondere Durchgangsverkehr vermeiden“, erklärt Baureferent Jochen Büschl. Die Planung steht auch nicht in Abhängigkeit zu der im Flächennutzungsplan grob trassierten Eyber Ostspange, von der weder die genaue Lage gesetzt noch die Realisierung in Aussicht ist. „Selbstverständlich ist wie bei anderen Verfahren auch im Falle dieser Planung durch die Investoren eine umfassende und rechtzeitige Information und Öffentlichkeitsbeteiligung ein integraler Bestandteil des Verfahrens“, so Büschl.

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Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Ansbach.
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