Zu einer Kabinettssitzung über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie ist die Bayerische Staatsregierung am 8. September zusammengekommen. Bekannt gegeben wurden jetzt weitere Lockerungen im Bereich Gastronomie und Sport, aber auch über die Corona-Teststationen wurde gesprochen.
Kältere Jahreszeit im Blick
Mit dem Ende der Sommerferien wird die Zahl der Reiserückkehrer zurückgehen. Gleichzeitig gilt es, mit Blick auf die kommende kältere Jahreszeit die Testkapazitäten auf die damit verbundenen neuen Herausforderungen umzusteuern, heißt es vonseiten des Ministerpräsidenten. Die Bayerische Teststrategie werde daher weiterentwickelt.
Bis zum 30. September 2020 werden die Teststationen an den nächstgelegenen Rastanlagen der Autobahngrenzübergänge Kiefersfelden, Walserberg und Pocking, an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg sowie am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) München eingestellt, heiß es. Die dabei frei werdenden Testkapazitäten sollen weiter gesichert und bedarfsorientiert, insbesondere für die Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten, nutzbar gemacht werden.
Damit wird das niederschwellige Testangebot der Bayerischen Teststrategie weiter gestärkt. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, mit den derzeitigen Betreibern der Teststationen jeweils Vertragsanpassungen über die weitere Bereitstellung und Umsteuerung von Testkapazitäten abzuschließen. Laut Ministerpräsident Söder betont zudem, dass die Testungen weiterhin kostenlos bleiben.
Sportveranstaltungen wieder mit Zuschauern
Auch zum Thema Sportveranstaltungen wurden neue Entscheidungen getroffen. Angesichts der guten Erfahrungen aus dem Trainingsspielbetrieb in Kontaktsportarten werde der reguläre Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen zugelassen, so die Staatsregierung.
Bei Kampfsportarten mit einem länger andauernden unmittelbaren Körperkontakt soll hierbei im Training und Wettkampf eine Obergrenze von 20 Sportlerinnen oder Sportlern gelten. Bei Sportveranstaltungen in Bayern werden – vorläufig mit Ausnahme der Profiligen, des DFB-Pokal und der UEFA Champions-League – Zuschauer entsprechend den Regelungen bei kulturellen Veranstaltungen erlaubt, mit der Maßgabe, dass bei Stehplätzen eine Maske zu tragen ist, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, heißt es. Somit sind Indoor 200 Zuschauer und Outdoor 400 Zuschauer erlaubt. Die Regelungen gelten dann ab dem 19. September 2020.
Kneipen dürfen öffnen
Alle Kneipengänger und Gastronomen dürfen aufatmen – auch beim Thema Kneipenöffnungen wurden Lockerungen bekannt gegeben. Laut Staatsregierung werden Schankwirtschaften ab dem 19. September 2020 grundsätzlich unter gleichen Bedingungen wie Speisewirtschaften zugelassen, einschließlich des dort geltenden Tanzverbots.
Ergänzend gilt, dass
- in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss,
- in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist,
- sich jede Person einzeln registrieren muss.
Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut (RKI) der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden, heißt es außerdem.