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Symbolbild Coronatest. Foto: Jessica Hänse
Symbolbild Coronatest. Foto: Jessica Hänse

Nürnberger „Corona-Party“: Weiterhin Teilnehmer gesucht

Wie gestern bekannt wurde, fand am Wochenende vom 15. auf den 16. August im Nürnberger Club „Mach1“ eine Feier statt, an der ein mit Corona infizierter Mann teilgenommen hatte. Der Infizierte aus dem Landkreis Fürth habe eigentlich unter Quarantäne gestanden, da er Rückkehrer aus einem Risikogebiet war und noch kein Testergebnis vorliegen hatte, so Berichte des BR.

Jetzt wurden weitere Details zur Party im Club bekannt. Nicht wie ursprünglich angenommen, handelte es sich um keine Privatfeier oder eine Veranstaltung mit geschlossener Gesellschaft, so der BR. Es habe sich ebenfalls herausgestellt, dass die Streuung der Teilnehmer sogar bis nach Würzburg reichen soll.

Keine Privatfeier

Recherchen des Nürnberger Ordnungsamtes zeigen, dass es sich um keine Privatfeier gehandelt habe, so der BR. Mehrere Personen hätten zu dieser Feier in den Club über Messengerdienste und Social-Media-Kanäle eingeladen, heißt es. Insgesamt waren 87 Personen anwesend, zwölf Personen konnten laut Berichten des BR bisher ausfindig gemacht werden, diese hätten sich selbständig gemeldet.

Da die Streuung der Gäste sogar bis nach Würzburg reiche, würden sich nun mehrere Gesundheitsämter um die Fälle kümmern, so der Pressesprecher der Stadt Nürnberg. Alle beteiligten Personen, die auf einer Liste handschriftlich vermerkt waren, seien zu einem Test aufgefordert worden, so der BR. Doch nach wie vor seien zehn Personen aufgrund unleserlicher Schrift oder falscher Angaben noch nicht ermittelt.

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Drohen Strafen?

Auch werden nun die Details überprüft, ob und wenn, gegen welche Vorschriften der Veranstalter verstoßen habe und ebenfalls, ob sich der Infizierte strafbar gemacht habe, so der BR.

UPDATE 26.08.20: Laut Berichten des BR wurde ein Verfahren gegen den Club „Mach1“ eingeleitet, der Betreiber müsse mit einer Geldstrafe rechnen, heißt es. Auch gegen den Infizierten werde derzeit ermittelt, auf ihn komme ebenfalls ein Bußgeld in noch nicht bekannter Höhe zu, so der BR weiter.

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