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Drehstromzähler. Foto: Pascal Höfig
Drehstromzähler. Symbolfoto: Pascal Höfig

Reduzierte Mehrwertsteuer: Zähler rechtzeitig ablesen!

Stadtwerke-Kunden mit einer Jahresabrechnung, die bis zum 31. Dezember 2020 ihre Zählerstände für Strom, Gas und Trinkwasser ablesen, erhalten den gesenkten Mehrwertsteuersatz für den gesamten Abrechnungszeitraum verrechnet.

Frist zum Ablesen

Maßgebend für die Berechnung des Steuersatzes ist der Leistungszeitraum, dies bedeutet für unsere Kunden, dass der gesamte Energieverbrauch auf der Jahresrechnung 2020 mit dem Steuersatz von 16 Prozent für Strom- und Gaslieferungen beziehungsweise 5 Prozent für Wasserlieferungen berechnet wird. Voraussetzung ist daher: Zählerstandsmeldung bis spätestens 31. Dezember 2020!

Was gilt für Geschäftskunden?

Für Geschäftskunden, die eine monatliche Abrechnung erhalten, gelten die neuen Mehrwertsteuersätze für die Abrechnungen ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020.

Dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung der Stadtwerke Ansbach GmbH.

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