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Symbolbild Coronavirus. Foto: Jessica Hänse
Symbolbild Coronavirus. Foto: Jessica Hänse

Bayern beschließt weitere Corona-Lockerungen

Es sind weitere Lockerungen und Erleichterungen in Sicht: Das Bayerische Kabinett hat die neuen Corona-Regelungen für die nächsten Wochen beschlossen und Ministerpräsident Söder hat diese in einer Pressekonferenz am Mittag vorgestellt. V.a. gibt es Erleichterungen im privaten Lebensbereich aber auch für die Gastronomie und Hotellerie.

Zudem wird der Katastrophenfall, der am 16. März in Bayern ausgerufen wurde, ab morgen, 17. Juni 2020, aufgehoben. Die Strukturen und Organisation bleiben aber weiterhin bestehen, sodass es jederzeit zu einer Reaktivierung kommen kann.

Treffen mit bis zu 10 Personen

Neuigkeiten gibt es für den Punkt allgemeine Kontaktbeschränkung. Ab dem 17. Juni wird es hier eine Ausweitung geben. Das heißt, der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Alle Änderungen im Detail

Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen, wie in Geschäften oder dem ÖPNV, bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.

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Änderungen in der Gastronomie

Auch in der Gastro gibt es Änderungen: Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert. Für reine Schankwirtschaften wird ebenfalls ein Konzept in Aussicht gestellt, um diese wieder öffnen zu können.

Private Veranstaltungen

Private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.

Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020, über eine Verlängerung wird in den nächsten Tagen entschieden.

Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich

Ab 22. Juni 2020 werden die Personenhöchstzahlen bei Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich erweitert: Es werden Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich sein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert.

Handel, Museen & Co.

Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war, gilt ab dem 22. Juni 2020 die Regel, dass 10 qm pro Person ausreichen. Das betrifft insbesondere den Betrieb von Geschäften mit Kundenverkehr, aber auch Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten, wie z. B. Museen oder zoologische Gärten.

Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Hallenbäder, Thermen, Hotelschwimmbäder

Ab 22. Juni 2020 können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministerium entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen, heißt es.

Bereich Sport

Im Bereich des Sports kann ab dem 22. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).

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Kinderbetreuung und Schule

Ab 1. Juli 2020 sollen alle Kinder wieder die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nutzen können, so die Staatsregierung. Insgesamt gilt für die Kindertagesbetreuung und die Schule das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.

Besuche in Krankenhaus & Co.

Auch soll es weitere Lockerungen für die Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen geben. Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium umgehend Vorschläge für eine Lockerung der Besuchsregelungen erarbeiten

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