Banner
Fußball spielen. Symbolfoto: Pascal Höfig
Fußball spielen. Symbolfoto: Pascal Höfig

Freisportanlagen dürfen unter Auflagen genutzt werden

Nachdem in den vergangenen Tagen viel Unklarheit bezüglich der Nutzung von Freisportflächen herrschte, wird durch Ansbachs Oberbürgermeister Thomas Deffner nun ein eingeschränkter Sportbetrieb im Freien gestattet werden, so die Stadt auf ihrer Homepage. „Ich freue mich, dass wir hier eine Lösung gefunden haben“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Deffner.

Nutzung ab 15. Mai möglich

Die Nutzung der Freisportanlagen, für die sich auch Stadtrat Martin Porzner eingesetzt hat, ist unter Berücksichtigung des Paragraphen 9 der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) und eines Hygienekonzeptes der Stadt Ansbach sowie der FAQ’s des Bay. Innenministeriums zu den Mannschaftssportarten ab dem 15. Mai 2020 möglich.

Besondere Auflagen beachten

Es sieht unter anderem vor, dass die Priorität die Gesundheit aller Sportler/innen und der betreuenden Personen hat, die Verordnungen des Bundes und des Freistaates Bayern in ihren aktuellen Fassungen strikt umzusetzen sowie die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote einzuhalten sind, ein Betreten der Anlage nur gesunden Personen ohne Symptome, die auf COVID-19 schließen lassen, gestattet ist. Bei zu starker Belegung kann durch das städtische Personal jederzeit eine Zugangsbeschränkung erlassen werden. Kinder und Jugendliche haben nur Zutritt in Begleitung einer autorisierten Betreuungsperson. Und der Aufenthalt ist nur zur Sportausübung zulässig.

Hygienekonzept der Stadt Ansbach

Für Fußball und andere Mannschaftssportarten gelten insbesondere folgende Regeln: „Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, wie Fußball, Volleyball, Basketball, Football usw. können derzeit nicht
ausgeführt werden. Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet. Achten Sie bei einem solchen Training auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern,“ so die Vorgaben des Bay. Innenministeriums.

Rectangle
topmobile2

„Wir bitten alle Sportlerinnen und Sportler sowie die Verantwortlichen in den Vereinen diese Vorgaben einzuhalten“, so Deffner. „Alle Verantwortlichen tragen dazu bei, das Virus einzudämmen um Stück für Stück zur Normalität zurückzukehren“.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Ansbach.
Banner 2 Topmobile