Ende letzter Woche wurde über den weiteren Corona-Fahrplan in Bayern informiert. Hier verkündete Ministerpräsident Markus Söder ein Maskengebot für alle Bürger. Es wurde also dringend empfohlen, im öffentlichen Nahverkehr und in den Geschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sog. Community Masken wären hier völlig ausreichend, hieß es. Doch am heutigen Montag verkündete der Bayerische Ministerpräsident vor dem Landtag schließlich doch eine Maskenpflicht für den Freistaat, die ab nächster Woche gültig sein wird.
Update 21. April: Laut Florian Herrmann, Chef der Staatskanzlei, soll die Maskenpflicht für alle ab sechs Jahren und älter gelten. Zudem muss ein Mund-Nasen-Schutz auch an Haltestellen und Bahnsteigen getragen werden.
Mund-Nasen-Schutz verpflichtend
Ab Montag, 27. April, wird also das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend sein, dabei seien auch Schals oder Tücher möglich, als auch selbst genähte Masken. Der Freistaat Bayern sei somit das erste Bundesland in Westdeutschland, das eine solche Regelung einführt. Dadurch, dass am 27. April Läden mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen, solle mit er Maskenpflicht eine erhöhte Schutzwirkung erreicht werden.
Kita-Gebühren und Gottesdienste
Weitere Punkte in Rede Söders vor dem Landtag waren außerdem Kita-Gebühren und Gottesdienste. Hier heißt es, dass Eltern in Bayern aufgrund der Schließungen von Kindergärten, Krippen und Horten vorübergehend keine Betreuungsgebühren bezahlen müssen. Laut Ministerpräsident Söder gelte diese Regelung vorerst für drei Monate.
Außerdem solle es in den nächsten Tagen weitere Gespräche um die Wiederaufnahme von Gottesdiensten geben. Möglicherweise könnten ab 3. Mai mit Auflagen wieder Gottesdienste stattfinden, so Söder.
UPDATE (4.Mai): Autofahren mit Maske
Wie die Bayerische Regierung informiert, muss im Auto keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn man alleine unterwegs ist. Sollten haushaltsfremde Personen mitfahren, wird das Tragen einer Maske empfohlen – aber so, dass noch Teile des Gesichts, insbesondere die Augen, erkennbar bleiben. Das Tragen einer Maske ist hiermit auch im Auto erlaubt.