Auch im April erwarten uns wieder einige Änderungen, die, abgesehen von Corona, unser berufliches und alltägliches Leben verändern. Egal ob eine Steuererhöhung bei Flugtickets, mehr Mindestlohn oder Bafög, jeder ist in der ein oder anderen Art und Weise davon betroffen. Damit Du nichts verpasst, haben wir das Wichtigste in einer kleinen Übersicht zusammengefasst.
Ausgangsbeschränkung bleibt
Wie Ministerpräsident Dr. Markus Söder am 30. März bekannt gegeben hat, wird die Ausgangsbeschränkung in Bayern bis vorerst 19. April verlängert. Eine Verschärfung soll es aktuell nicht geben.
Corona-Hilfsmaßnahmen
Zudem hat der Bundesrat in einer Sondersitzung am 27. März ein Corona-Hilfspaket gebilligt, das die Folgen der COVID-19-Pandemie abmildern soll. Dieses wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann im Anschluss daran im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Hilfspaket setzt sich zusammen aus Maßnahmen zur sozialen Absicherung und Krankenhausentlastung, Zuständigkeitsänderungen im Infektionsschutzgesetz, Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht und der Errichtung eines Milliarden-Rettungsschirms für Unternehmen. Die Einzelheiten dazu können auf der Homepage des Bundesrates nachgelesen werden.
Erhöhte Steuern auf Flugtickets
Wie inFranken.de berichtet wird im April der Steuersatz im Luftverkehr erhöht, wodurch auch die Steuern pro Flug steigen. Es ist davon auszugehen, dass die Fluggesellschaften diese zusätzlichen Kosten zum Teil auf die Kunden abwälzen, sodass die Ticketpreise steigen könnten. Das Ausmaß dieser Erhöhung ist abhängig von der Flugdistanz, wodurch sich folgende neue Steuersätze pro Ticket ergeben:
- Flüge innerhalb Europas: Von 5,65 € auf 13,03 €
- Mittlere Distanz (bis 6.000 km): Von 9,96 € auf 33,01 €
- Langstrecken: Von 18 € auf 59,43 €
Mehr Mindestlohn im Baugewerbe
Arbeitnehmer im Baugewerbe dürfen sich freuen, denn der Mindestlohn steigt zum ersten April, so inFranken.de. Dieser ist unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn, wurde zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und in einem Tarifvertrag festgeschrieben. Hierbei wird zwischen dem sogenannten „Mindestlohn 1“ für Hilfsarbeiten auf dem Bau und „Mindestlohn 2“ für Facharbeiter aus den alten Bundesländern und Berlin unterschieden. „Mindestlohn 1“ steigt von 12,20 € auf 12,55 €, der „Mindestlohn 2“ für die alten Bundesländer steigt von 15,20 € auf 15,40 € und der „Mindestlohn 2“ für Facharbeiter aus Berlin steigt von 15,05 € auf 15,25 €.
Bafög-Rückzahlungen
Laut weiterem Bericht von inFranken soll es zudem eine Änderung für Bafög-Rückzahlungen geben. Die monatliche Rückzahlungsrate für Bafög wird von 105 € auf 130 € erhöht. Ebenso steigt die maximale Rückzahlungssumme um zehn Euro auf 10.010 €. Wer Einkommens-bedingt niedrigere Rückzahlungsraten beantragt hat, dem werden nach 77 Monaten ebenfalls die Schulden erlassen, auch wenn nicht die vollständige Summe von 10.010 Euro zurückgezahlt wurde.