Telefonisch bestätigte die Regierung von Mittelfranken als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nun die Vorgehensweise der Stadtverwaltung, den Mitgliedern des Stadtrates die Einsicht in das 500-seitige PFC-Gutachten der US-Armee zu gewähren, so heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Ansbach. Eine physikalische Weitergabe von Exemplaren des Gutachtens soll nicht erfolgen. Bereits im Vorfeld der Stadtratssitzung am 30. Januar 2020 hatte die Stadtverwaltung bei der US-Armee nachgefragt, ob das Gutachten an den Stadtrat und die Öffentlichkeit weitergegeben werden könne und darauf eine verneinende Antwort erhalten, heißt es.
Herausgabe des Gutachtens gefordert
In der Sitzung hatten schließlich mehrere Stadtratsmitglieder die Herausgabe des Gutachtens gefordert, worauf auch ein einstimmiger Beschluss der Stadträte und Oberbürgermeisterin mit diesem Ziel gefasst worden war. Während der Sitzung wurde die Herausgabe durch Rechtsreferent Udo Kleinlein mit dem Verweis auf das entgegenstehende Schreiben des Kommandeurs sowie die Regelungen der Geschäftsordnung des Stadtrats abgelehnt, schreibt die Stadt weiter. Gleichzeitig bot der Rechtsreferent den Stadträten erneut die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Gutachten in den Räumen der Verwaltung an. Eine bloße Einsichtnahme wurde jedoch von einigen Stadtratsmitgliedern als nicht ausreichend erachtet, heißt es.
Keine Weitergabe von physischen Exemplaren
Zur Klärung, was rechtlich möglich sei und in welcher Form das Gutachten Stadtrat und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden könnte, wurde die Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde um Bewertung gebeten. Die Regierung bestätigte nun die Vorgehensweise der Stadtverwaltung als die rechtlich korrekte, schreibt die Stadt Ansbach. Weder die Gemeindeordnung noch die konkretisierende Geschäftsordnung sehen die Möglichkeit einer Weitergabe von physikalischen Exemplaren von Akten vor; in den entsprechenden Regelungen sei ausschließlich die Rede von Einsichtrechten. Diese wurden Stadträten bereits gewährt, drei Mal wurde bisher davon Gebrauch gemacht, heißt es. Auch weiterhin bestehe jederzeit die Möglichkeit für Stadträte in das Gutachten in städtischen Räumen Einsicht zu nehmen.
Bezüglich Einsichtnahme/Weitergabe des Gutachtens an die Öffentlichkeit sei das Umweltinformationsgesetz einschlägig. Ergebnisse zur Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken liegen aktuell noch nicht vor.
Offene Linke kritisiert US-Militär
Für die Offene Linke werde der „Umgang mit der Verseuchung Ansbacher Grundwassers mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) aus der US-Kaserne Katterbach (…) immer undurchsichtiger“. Die Fraktion kritisiert in einer Pressemitteilung das US-Militär, welches aktuelle mitteilte „man wolle sich „nicht einmischen“, nachdem es noch vor zwei Wochen die Herausgabe des Gutachten untersagt hatte – ungeachtet einhelliger Forderungen des Stadtrats“.
Dazu erklärt die Stadtratsfraktion der Offenen Linken Ansbach (OLA) in einer Pressemitteilung: „Diese Erklärung setzt dem Fass die Krone auf. Die US-Armee als Verursacherin der Vergiftung und Verfasserin des Gutachtens hat nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht, endlich Transparenz an den Tag zu legen und die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Stattdessen stiehlt sie sich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erneut aus der Verantwortung.“
„Gutachten wird verheimlicht“
Die OLA sehe inzwischen ein „PFC-Paradox“ in Ansbach: „Das Gutachten wird weiter vor den Augen der Bevölkerung verheimlicht; gleichzeitig sollen die deutschen Steuerzahler für die Sanierung zahlen.“ Laut NATO-Truppenstatut trage die USA bei der Sanierung der weitläufig vergifteten Böden und Gewässer außerhalb der Kaserne Katterbach maximal 75 Prozent der Kosten, heißt es weiter in der Presseerklärung. Mit Blick auf das Ausmaß der der Verseuchung sei mit einem Aufwand in Höhe von mehreren dutzend Millionen Euro zu rechnen. Die OLA schließt mit der Aussage: „Die US-Armee hat ganz offensichtlich etwas zu verbergen.“