Beim Öffnen der Tür klingelt es kurz und die kalten Hände tauen langsam auf. Es riecht köstlich nach frischen Brötchen und leckerem Kaffee. Wer es nicht schon erraten hat, wir befinden uns in einer Bäckerei, um genau zu sein in der Bäckerei Jahn in Ansbach.
Schaufenster voll mit Bons
Bereits von Außen kann man erkennen, welches Zeichen die kleine Konditorei seit zwei Wochen setzt. Das Schaufenster wird nicht, wie üblich erwartet von Dekorationen geschmückt. Im Gegenteil, es türmen sich lauter Kassenbons im Fenster, die die Kunden nicht mitnehmen wollten. Denn seit dem 1. Januar 2020 gilt die Bonpflicht in Deutschland. Davor druckten viele Händler den Kassenzettel nur auf Anfrage aus.

„Nicht benötigte Kassenbons“ steht auf der Tafel in der Bäckerei Jahn. Foto: Bettina Bocskai
Gegen Steuerbetrug
Der Staat jedoch befürchtete, dass nicht alle Einnahmen in Kassen verzeichnet werden und dadurch ein Raum für Steuerbetrug entsteht. Aus diesem Grund gingen das Kassengesetz und die Bonpflicht raus. Nun müssen alle Verkäufer jedem Kunden bei einem Verkauf einen Kassenbon ausstellen. Viele Geschäftsleute beschweren sich über das Gesetz, so auch Bäckermeister Dieter Jahn. „Viele unserer Kunden kaufen nur für Cent-Beträge ein und wollen dafür keinen Kassenzettel.“ Das beweist der riesige Haufen Bons im Schaufenster. Bereits rund 2.500 Bons wurden in den letzten zwei Wochen gesammelt, schätzt Jahn. Eine große Summe für eine einzige Bäckerei. Gerade wenn man hochrechnet, wie viele Kassenzettel in einem Jahr zusammenkämen.
Geht es auch anders?
„Am Anfang sammelten wir die Bons in Semmelkörben, aber die waren so schnell voll, dass wir nicht wussten wohin damit.“ Da kam die Idee, sie einfach ins Schaufenster zu stellen. Jeder Kunde, der seinen Zettel nicht mitnehmen möchte, kann ihn einfach dazu schmeißen. „Das ist mir lieber, als wenn der ganze Müll auf der Straße landet“, so Jahn. Allerdings gibt es auch noch eine andere Möglichkeit mit dem neuen Gesetz umzugehen. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass der Bon nicht unbedingt in Papierform erstellt werden muss. Man kann die Belege auch virtuell herausgeben, wie zum Beispiel als E-Mail versenden oder auf das Handy des Kunden schicken. Diese Methode seien allerdings etwas komplizierter. Denn Händler müssten dafür eine entsprechende Kassensoftware installieren und es kämen zusätzlich datenschutzrechtliche Herausforderungen dazu. So werden bei der Bäckerei Jahn zunächst einmal weiterhin Kassenbons im Schaufenster gesammelt.