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Symbolbild Flughafen. Foto: Pascal Höfig.
Symbolbild Flughafen. Foto: Pascal Höfig.

Flugverspätungen & -ausfälle: Was wirklich dahintersteckt!

Schnell mal in den Urlaub – Fliegen ist so billig wie noch nie und das nutzen wir, um noch mehr von der Welt zu sehen. Je mehr Geld wir beim Buchen unserer Flüge sparen, desto mehr Ärger kann es allerdings mit Flugreisen geben. Doch welche Rechte haben eigentlich Konsumenten, wenn es zu Flugverspätungen oder -ausfällen kommt?

Grund für Verspätungen & Ausfälle

Vorweg die gute Nachricht: Die Zuverlässigkeit im Flugverkehr hat in den letzten Jahren zugenommen. Einen wesentlichen Anteil daran hat die EU-Fluggastrechteverordnung, die seit 2004 gilt. Dennoch sind nach wie vor viele Flüge unpünktlich oder fallen sogar komplett aus und das liegt am gesteigerten Flugaufkommen. Experten rechnen sogar damit, dass es in Zukunft noch mehr Flugverspätungen geben wird.

Blick aus dem Flugzeug. Foto: Pascal Höfig

Blick aus dem Flugzeug. Symbolfoto: Pascal Höfig

Damit ein Flugzeug starten oder landen darf, braucht es dazu einen Slot am Flughafen. Es gibt eine optimale Auslastung und eine maximale. Große Flughäfen wie München oder Frankfurt planen eher an der zweiteren. Müssen sie auch, denn sonst wäre es neuen Fluglinien gar nicht möglich von dort abzuheben. Es gilt dabei nämlich das Recht des Älteren – sofern die Pünktlichkeit eingehalten wird. Ist das der Fall, behält eine Airline diese Slots für den nächsten Flugplan. Übernahmen von insolventen Airlines sind mitunter darauf zurückzuführen. Es geht weder um die Flotte noch um die gut ausgebildete Crew. Der Wert liegt in den Starterlaubnissen und der ist umso höher, je gefragter die angeflogenen Flughäfen sind.

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Wetter oft Ursache für Flugverspätungen

Weil Maximalauslastung und Wetter nicht unbedingt immer reibungslos zusammenarbeiten, führt ein heftiges Gewitter oder ein Schneesturm schnell dazu, dass aus Sicherheitsgründen rund 25 Prozent weniger Flugzeuge starten können. Dann heißt es warten und das meist an Bord. Passagiere sind – nicht ganz unverständlich – verärgert, wenn sie mitunter eine Stunde im geschlossenen Flugzeug auf den Start warten und da hilft oft nur noch der Lieblingssong in Dauerschleife. Die Ursache liegt darin, dass die Starterlaubnis eingeschoben werden muss und das passiert relativ kurzfristig. Sobald der reguläre Betrieb wieder aufgenommen wird, kommen nämlich erst die regulären Slots an die Reihe. Würden die Passagiere in so einem Fall am Gate warten, wäre das Zeitfenster vorbei, bevor alle eingestiegen wären.

Wann gibt es eine Entschädigung?

Trotz aller Verärgerung braucht es für eine Entschädigung aus der EU-Fluggastrechteverordnung eine Verspätung von zumindest zwei Stunden und das am Zielort. Die Regelung ist eine sogenannte Ankunftsverspätung. Und das auch nur, wenn die Verspätung in der Sphäre der Fluggesellschaft liegt. Ist ein außergewöhnlicher Grund die Ursache, fällt der Anspruch auf Entschädigung weg. Wetterextreme können genauso darunter fallen wie ausgelaufenes Kerosin am Rollfeld mitsamt Sperre der Landebahn, bis der Schaden behoben und ein gefahrloser Betrieb wieder gewährleistet ist.

Sicherheitskontrolle am Flughafen. Symbolfoto: Pascal Höfig

Sicherheitskontrolle am Flughafen. Symbolfoto: Pascal Höfig

Zuständig für Entschädigungsansprüche ist entgegen älterer Rechtslage nun die Fluglinie, bei der gebucht wurde. Eurowings ist zum Beispiel häufig ausführende Linie für die Lufthansa und wäre früher auch zur Auszahlung verpflichtet gewesen. Nunmehr ist in diesem Fall von der Lufthansa Entschädigung zu fordern, weil sie für die Auswahl ihrer „Gehilfen“ verantwortlich ist.

Hilfe & Beratung durch Fluggastportale

Gerade wer selten fliegt oder sich unsicher ist, was in so einem Fall genau zu tun ist, lässt sich am besten von einem der Fluggastportale wie beispielsweise AirHelp beraten. Zum einen hat man eine große Rechtsabteilung als Gegenüber und die versuchen zuerst einmal alle Ansprüche über die Ausstiegsklausel „außergewöhnliche Umstände“ abzuwehren. Zum anderen kann so ein Schriftverkehr mitunter mehrere Monate dauern, wenn eine Hinhaltetaktik eingeschlagen wird und das ist nicht jedermanns Sache. Es lohnt sich allerdings, seine Rechte einzufordern, denn außergewöhnlich ist mittlerweile nur noch ganz wenig und das kommt den Konsumenten zugute.

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