Mehrweggeschirr oder Plastik? Das macht nicht nur in puncto Nachhaltigkeit etwas aus, sondern auch steuerlich, denn für Mehrweggeschirr fällt ein deutlich höherer Mehrwertsteuersatz an als für Einweggeschirr. Der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) startete daher vor einiger Zeit die Petition „Es ist fünf nach zwölf! Rettet unsere Gasthäuser! Für mehr Porzellan statt Plastik!“ und fordert damit eine steuerliche Gleichheit bei Gastronomien. Durch die ungleiche Besteuerung würde nämlich das Gaststättensterben beschleunigt werden, so der DEHOGA.
Steuerliche Ungleichheit
Gemütlich und in Ruhe sein Essen im Sitzen verspeisen und dabei auf mehrfach verwendbares Porzellangeschirr zurückgreifen, anstatt auf Pappe – darauf gibt es einen Steuersatz von 19%. Gönnt man sich hingegen auf die Schnelle Pommes To-Go, fallen nur 7% an. Ungleichheit gibt es nicht nur hier: auf Essen in Kindergärten, Schulen und Altersheimen gilt ein Steuersatz von 19%, in Mensen der Hochschulen allerdings nur 7%. Genau diese steuerlichen Ungleichheiten kritisiert nun der DEHOGA.
Gravierend für die Umwelt
To-Go ist ein immer stärker wachsender Trend: Es gibt immer mehr Lieferdienste und Essensangebote im Gehen oder Stehen. Damit wächst der Bedarf an Einwegverpackungen wie Becher, Teller oder Gabeln, aber auch die Belastung für die Umwelt.
Unterschiedliche Besteuerung wirkt sich besonders negativ darauf aus: verzehrfertige Lebensmittel sind dadurch günstiger und deshalb auch öfter im Handel vertreten. Doch wollen wir eigentlich mehr Plastik statt Porzellan? Diese Frage stellt sich der DEHOGA auch und plädiert für eine Gleichbehandlung von Mehrweg- und Einweggeschirr.
Gaststättensterben beschleunigt
Hauptanliegen des DEHOGA hierbei: Diese Ungleichheit würde das Gaststättensterben beschleunigen. „Gleiche Steuern für Essen wären auch deshalb fair, weil die Gastronomie arbeitsintensiv ist und vielen Menschen einen sicheren Arbeitsplatz bietet“, so die Petition. „Durch 7% entstünden Spielräume für mehr Investitionen, mehr Arbeitsplätze, mehr Lohn und noch attraktivere Angebote.“, heißt es weiter.
Vor allem in Dörfern tragen Gasthäuser eine große Bedeutung „Wo die Wirtschaft stirbt, stirbt der Ort: Ohne Gasthäuser fehlt die wirtschaftliche Grundlage für viele Wirtschaftsbereiche, insbesondere für den Tourismus“, denn ohne Gastronomie schwindet die Attraktivität.
Contra Argumente
Grundsätzlich wird die Besteuerung von Lebensmitteln befürwortet, allerdings gelten in anderen europäischen Ländern keine differenzierten Steuersätze. „In 17 EU-Staaten wird zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant steuerlich kein Unterschied gemacht“, so der DEHOGA.
Knapp 35.000 Befürworter unterstützen bereits die Petition, doch es gibt auch eine Gegenseite: „Ich plädiere eher dafür, die Steuern auf alle Lebensmittel im To-Go-Bereich mit min. 19% zu besteuern, um den Verpackungswahn etwas einzudämmen“, so ein anderes Argument. „Ich halte es für eine verschenkte Chance, wenn Gaststätten mit 7% MwSt belohnt werden für – erstmal gar nichts! Denn das wird den To-Go-Müll nicht verhindern, der ja bewusst aus Bequemlichkeit zum Mitnehmen genutzt wird – dagegen hilft eine To-Go-Verpackungssteuer, die Pfandbehälter und selbst mitgebrachte Behälter fördert, aber nicht eine Ermäßigung für die Im-Haus-Verzehrgastronomie.“ Kritisiert wird vor allem, dass mit der Petition nicht der Verpackungsmüll von To-Go-Produkten reduziert werden solle, sondern eher die Gastronomie entlastet werden solle.
Was hältst Du davon? Sollen To-Go-Produkte und Mehrweggeschirr gleichermaßen besteuert werden? Teile uns deine Meinung per Mail redaktion@ansbachplus.de oder unter unserem Facebook-Posting mit!