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Fahrrad, Verbot, Zaun, Anketten, Abstellen
Dieses Verbot vom Anketten von Fahrrädern ist im Vergleich noch freundlich formuliert. Foto: Annika Betz.

Radfahren in Ansbach – wo parken erlaubt ist

Wenn man durch die Ansbacher Innenstadt schlendert, sind an jeder Ecke Fahrräder angekettet. An so mancher Stelle wird einem das Ausmaß erst so richtig bewusst, wenn überall kreuz und quer Fahrräder stehen. Schnell wird einem klar: Abstellplätze für Fahrräder sind in Ansbach wirklich knapp. Aber wo darf ich mein Fahrrad eigentlich hinstellen? Darf ich es überall anketten und sogar auf Parkplätzen für Autos oder am Straßenrand abstellen?

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Grundsätzlich: Kein Parkverbot

In vielerlei Hinsicht werden Fahrradfahrer wie Autofahrer behandelt, nur nicht beim Parken. In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine Halt- und Parkverbote für Fahrräder. Sie dürfen also überall abgestellt werden, auch auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Eine Beschränkung gibt es jedoch: Räder dürfen nicht Fußgängern, Rollstuhlfahrern oder Rettungswagen den Weg versperren. Andernfalls kann es sein, dass sie “abgeschleppt” werden.

Tatsächlich dürfen Fahrräder auch auf Parkplätzen für Autos und rechts am Straßenrand abgestellt werden. Für große Fahrräder, wie Lastenfahrräder, ist das mitunter sogar die einzige Möglichkeit, da sie andernfalls den Gehweg versperren.

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Sollte man sein Fahrrad am Straßenrand stehen lassen, so sind sie nachts besonders auffällig zu kennzeichnen. Etwa mit einer rot-weiß-reflektierenden Tafel, wie man sie von Kfz-Anhängern kennt.

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Verbotsschilder der Stadt im öffentlichen Raum 

Da es keine Verbote für Fahrräder in der Straßenverkehrsordnung gibt, darf die Stadt auch nicht einfach Verbotsschilder aufstellen. Sollten solche doch angebracht worden sein, so muss man sie als Fahrradfahrer nicht beachten – außer sie sind explizit begründet. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel ein Verbot des Abstellen von Fahrrädern, weil sie ansonsten einen Ausstieg aus Bus oder Bahn oder bestimmte Fußgängerübergänge behindern. Schilder hingegen, die Halte- und Parkverbote für Autos auf Fahrrad erweitern (so in etwa wie „gilt auch für Fahrräder“) sind dagegen nicht zwingend zu befolgen. Gleiches gilt, wenn die Schilder nicht erkennen lassen, von wem das Verbot kommt.

Verbote aus rein ästhetischen Gründen, weil ansonsten der Blick auf den Bahnhof versperrt werden würde, ist hingegen kein ausreichender Grund.

Schilder von Privaten “Fahrrad abstellen verboten”

Wenn Eigentümer verbieten das Fahrrad an bestimmten Stellen anzuketten, sollte man diese Verbote beachten. Foto: Annika Betz

Alle Fahrradfahrer kennen auch die Schilder von Privaten, die das Anketten an Zäunen, das Abstellen vor Schaufenstern, usw. verbieten. Anders als bei Schildern der Stadt, sind diese durchaus zu beachten, da es sich hier andernfalls um eine sogenannte Besitzstörung zwischen Privaten handelt! Bei Nicht-Beachtung können die Eigentümer der Zäune und Co. die Fahrräder beseitigen lassen und der Radbesitzer hat sogar die Kosten hierfür zu tragen.

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