Am 25.05.2019, gegen 08.50 Uhr, kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Ansbach auf der BAB A6 an der Rastanlage Frankenhöhe/Süd einen Pkw mit französischem Kennzeichen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug mit ungültiger Zulassung geführt wurde.
Keinen Führerschein & Ausweisdokumente
Beide Insassen – zwei georgische Staatsbürger im Alter von 28 und 30 Jahren – hatten keinerlei Ausweisdokumente bei sich und befinden sich in Frankreich bereits im Asylverfahren.
Der 30jährige Fahrer konnte nur eine schlechte Kopie eines Führerscheins vorweisen, so dass davon ausgegangen werden muss, dass er nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist. Ob das Fahrzeug darüber hinaus ordnungsgemäß versichert ist, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Rückführung nach Frankreich
Gegen beide Personen wird nun wegen unerlaubter Einreise, unerlaubtem Aufenthalt ohne Pass und Aufenthaltstitel sowie zusätzlich gegen den Fahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens ohne Pflichtversicherung, Steuerhinterziehung sowie wegen diverser Ordnungswidrigkeiten ermittelt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide an die zentrale Aufnahmeeinrichtung in Zirndorf zur Durchführung der Rückführung nach Frankreich überstellt.
Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Verkehrspolizeiinspektion Ansbach.