Am Donnerstagnachmittag befuhr ein 49-jähriger Autofahrer in Feuchtwangen die Ringstraße und wollte an der Kreuzung in die Untere Torstraße nach rechts abbiegen. Gegen um 17:10 Uhr hielt er an der Kreuzung an, um sich zu vergewissern, dass die Straße frei war und er abbiegen konnte. Zeitgleich befuhr ein 31-jähriger Fahrradfahrer den in Fahrtrichtung linken Gehweg der Unteren Torstraße in Richtung des Pkw.
Auf Motorhaube und Windschutzscheibe eingeschlagen
Der Fahrradfahrer fuhr nun unvermittelt und für den 49-jährigen Autofahrer nicht erkennbar vor das Fahrzeug, um vor noch dem Pkw die Straße zu queren. Durch das zeitgleiche Anfahren des Pkw kam es zu einer leichten Berührung der Fahrzeugfront des Pkw mit dem Fahrrad. Hierdurch entstand am Pkw ein Sachschaden von ca. 100 Euro. Der Fahrradfahrer blieb unverletzt. Das Fahrrad wurde zudem nicht beschädigt.
Der Fahrradfahrer war über den Vorfall so erbost, dass er sofort mit seiner Faust auf Motorhaube und Windschutzscheibe des Autos einschlug. Erst danach beruhigte sich der Mann wieder. Der Vorfall konnte auch durch eine Zeugin beobachtet werden. Durch die Schläge verursachte der Mann einen Schaden von ca. 1.500 Euro.
Dem Autofahrer kann bezüglich des Unfalls durch die Polizei keine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgehalten werden.
Auf den Fahrradfahrer hingegen wird, da er unerlaubt auf dem Gehweg mit seinem Fahrrad fuhr und anschließend beim Einfahren auf die Straße einen Verkehrsunfall mit Fremdschaden verursachte, eine Verwarnung für die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit vorgehalten. Auch ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung wird auf den 31-jährigen Mann, der nicht alkoholisiert war, zukommen.