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Symbolfoto Parken. Foto: Pascal Höfig
Symbolfoto Parken. Foto: Pascal Höfig

Einigung im Streit um Frauenparkplätze

Im Streit um Frauenparkplätze in Eichstätt, rund 70 km von Ansbach, hat sich die Stadt mit Dominik B. Bayer, einem Jurastudenten aus Würzburg, geeinigt. Ein Urteil ist laut Verwaltungsgericht München demnach nicht ergangen.

„Parkplatz nur für Frauen“ nicht zulässig

Die Beteiligten haben sich in der mündlichen Verhandlung am 23. Januar 2019 darauf geeinigt, dass die Stadt Eichstätt bis spätestens Ende Februar 2019 statt der bisherigen Verkehrsschilder solche Schilder montiert, die lediglich eine Empfehlung oder Bitte für das Parken nur durch Frauen aussprechen. Damit brauchte die 23. Kammer nicht zu entscheiden, ob Frauenparkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig sind oder hierdurch Männer und Frauen zu Unrecht ungleich behandelt werden.

Dominik B. Bayer, ein Jurastudent aus Würzburg, wandte sich gegen Frauenparkplätze auf dem Park-and-Ride „Parkplatz Altstadt“ der beklagten Stadt Eichstätt. Diese hatte die Frauenparkplätze beschildert, nachdem Anfang 2016 eine den öffentlichen Parkplatz nutzende Frau Opfer eines Gewaltdelikts geworden ist.

Zur Kennzeichnung der Parkflächen verwendete die Stadt Eichstätt die Beschilderung „Parkplatz nur für Frauen“. Der Kläger wendet gegen die Beschilderung ein, er sei hierdurch in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt und er werde als Mann gegenüber Frauen ungleich behandelt. Zudem würde die Beschilderung Frauen diskriminieren. Die Stadt selbst schreibt der Beschilderung nur empfehlenden, nicht aber verbindlichen Charakter zu.

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Obwohl das Gericht kein Urteil sprechen musste, hat der Vorsitzende Richter Dr. Wolff in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die von der Stadt vorgenommene Beschilderung unzulässig sei, auch wenn mit dem Schutz von Frauen ein nachvollziehbarer Grund für eine Ungleichbehandlung vorliege.

StVO kennt diese Beschilderung nicht

Allerdings sei eine solche Beschilderung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf öffentlichen Verkehrsflächen – anders als auf privat betriebenen Parkplätzen (Supermärkte, private Parkhäuser etc.) – nicht zulässig, da die StVO die Beschilderung eines ausschließlich für Frauen reservierten Parkplatzes nicht kenne.

Nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen dürften verwendet werden. Dies gelte auch, wenn die Behörde – wie hier – der Beschilderung selbst keinen verbindlichen Charakter beimesse, sondern sie als reine Empfehlung und Frage der Höflichkeit verstanden wissen möchte. Denn die von der Stadt gewählte Ausgestaltung erwecke den Anschein, die gekennzeichneten Parkflächen dürften ausschließlich von Frauen genutzt werden.

Aufgrund der Einigung der Beteiligten hat das Gericht das Verfahren unanfechtbar eingestellt.

Klage nach Besuch in Eichstätt

Der Auslöser für die Klage war das Entsetzen des Jurastudenten Dominik B. Bayer. Bei einem Besuch in Eichstätt hatte er festgestellt, dass extra Parkplätze für Frauen reserviert seien. Der Student fühlte sich von den Frauenparkplätzen diskriminiert, denn es gäbe ja auch schwächere Männer und nicht nur schwache Frauen. Dies verstoße außerdem, seiner Meinung nach, gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz und auch laut Kriminalstatistik sollen mehr Männer Opfer von Gewalt sein als Frauen, mit der Ausnahme von Sexualdelikten.

Frauenparkplätze sollen ein Gefühl von Sicherheit geben

Die Stadt Eichstätt hatte zunächst kein Verständnis für die Klage und verwies auf einen Vergewaltigungsfalls an einem Parkplatz. Die dadurch entstandene Unsicherheit bei Frauen hat die Stadt veranlasst, Parkplätze extra für Frauen zu kennzeichnen. Insgesamt wurden so 30 von 420 verfügbaren Parkplätzen gekennzeichnet. Frauen sollten so nur noch eine kleine Strecke bis zum beleuchteten Weg in die Altstadt zurücklegen müssen und sich so weitere Spaziergänge über den dunklen Parkplatz sparen können.

Frauenparkplätze in Ansbach?

Auf unsere Anfrage an die Stadtwerke, ob es denn auch speziell beschilderte Frauenparkplätze in Ansbach gäbe, erhielten wir die Antwort, dass es weder an den Stadtwerken noch am Aquella keine derartigen Parkplätze gibt. Was haltet Ihr von dem Fall – findet Ihr es in Ordnung, wenn Parkplätze als Frauenparkplätze gekennzeichnet sind? Oder fühlt Ihr Euch dadurch auch ungleich behandelt?

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