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Das Volksbegehren "Artenvielfalt - Rettet die Bienen" verfolgt neben dem Schutz der Biene auch eine Neugestaltung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Foto: Marcus Bosch.
Das Volksbegehren "Artenvielfalt - Rettet die Bienen" verfolgt neben dem Schutz der Biene auch eine Neugestaltung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Foto: Marcus Bosch.

Volksbegehren zur Artenvielfalt „Rettet die Bienen“

Die bekannteste Biene ist wohl Maja. Aber was würde passieren, wenn Bienen wie Maja nicht mehr da wären? Wir müssten nicht nur auf die liebliche Stimme von Karel Gott verzichten, sondern auch auf eine Vielzahl von Lebensmittel. Die meisten würden wohl zunächst an Beeren und andere Obstsorten wie Äpfel, Kirschen oder Pfirsiche denken. Aber noch viele weitere Lebensmittel wären betroffen: Gemüse wie Gurken, Kürbisse oder Auberginen, Kakao, Raps- und Sonnenblumenöl, Margarine.

Sogar Gummibärchen würden aus unseren Schränken verschwinden, denn diese sind mit Bienenwachs beschichtet. Daneben sind auch noch Gewürze von der Bestäubung der Bienen abhängig und so würden mittelbar Fleischliebhaber enttäuscht werden. Diese Liste ließe sich endlos weiterführen. Ohne die Biene müssten wir auf einiges verzichten.

Auf Stimmfang für die Biene

Damit sich unsere Urenkel nicht fragen müssen, ob es diese ‚Biene‘ früher tatsächlich gab, versuchen Tier- und Umweltschützer das Aussterben der Biene zu verhindern. Angestrebt wird eine Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes mittels eines Volksbegehrens. Am 15. November hat die Bayerische Staatsregierung dieses Volksbegehren „Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ genehmigt. Daher gilt es nun vom 31. Januar bis zum 13. Februar mindestens 1 Million Wahlberechtigte in Bayern als Unterstützer zu gewinnen.

Ziele des Volksbegehrens 

Den Initiatoren geht es aber nicht nur um die Biene. Diese wurde nur als Symboltier verwendet. Seit Jahren wird in Bayern ein dramatischer Artenverlust bei Tieren und Pflanzen festgestellt. Das Volksbegehren möchte generell die Artenvielfalt in Bayern fördern, sowohl Pflanzen wie auch Tiere. Ziel ist die Neugestaltung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Biotope sollen untereinander besser vernetzt und die Biolandwirtschaft ausgebaut werden. Land- und Forstwirte sollen in ihrer Ausbildung mehr über Naturschutz lernen und der Bayerische Staat soll den Artenschutz durch regelmäßige Berichte stärker fördern.

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Unterzeichnung nur im Rathaus

Das Volksbegehren wurde von der ÖDP ins Leben gerufen. Mittlerweile haben sich mehr als 100 Bündnispartner für die zweite Phase des Volksbegehrens zusammengeschlossen. Tausend Freiwillige arbeiten daran mit, dass die hohe Hürde für den nächsten Schritt geschafft wird. Diese große Hürde beziffert sich auf mindestens 1 Million Stimmen von bayerischen Wahlberechtigten. Unterzeichnen kann man nur im Rathaus, eine Online-Unterzeichnung ist nicht möglich.

Was ist eigentlich ein Volksbegehren?

In Bayern gilt eine Mischung aus repräsentativer und direkter Demokratie zur Gesetzgebung. Repräsentative Demokratie bedeutet, dass die Bürger nicht selbst Gesetze verabschieden oder ändern, sondern ein von den Bürgern gewähltes Organ mit dieser Aufgabe betraut ist: der Bayerische Landtag. Direkte Demokratie hingegen bedeutet, dass die Bürger selbst – ohne den Bayerischen Landtag – ein Gesetz erlassen können. Hier kann also ein jeder Bürger direkten Einfluss auf die bayerische Gesetzgebung nehmen.

Wie läuft das alles ab?

Zunächst muss ein Antrag auf ein Volksbegehren gestellt werden. Wurde dieser von 25.000 Bürgern unterzeichnet, so findet das Volksbegehren statt. Beim Volksbegehren müssen 10 % der 9,5 Mio. Wahlberechtigten in Bayern dieses innerhalb von 14 Tagen unterzeichnen. Unterzeichnen knapp 1 Millionen Unterstützer wird der Gesetzesentwurf dem Bayerischen Landtag vorgelegt. Dieser kann entweder direkt ein entsprechendes Gesetz erlassen oder es findet ein Volksentscheid statt: Die Bürger stimmen erneut ab, ob eben dieses Gesetz so entstehen soll oder nicht. Ein Volksbegehren gibt einem jeden Bürger also die Möglichkeit die Politik aktiv und unmittelbar mitzugestalten. Denn wie oft hat man schon gesagt „Ach, die Politiker machen doch eh nichts oder nur das, was sie wollen!“

Übrigens Volksbegehren und – entscheid gibt es auch auf kommunalrechtlicher Ebene: Das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid. Dieses, wie in Ansbach zuletzt das Bürgerbegehren „Kein Fahrradverkehr in der Fußgängerzone von 10 bis 18 Uhr“, wurde nicht durch den Gesetzgeber geschaffen.

Wie oft ist ein Volksbegehren erfolgreich?

Von zwanzig der bisher durchgeführten Volksbegehren in Bayern haben nur fünf eine Gesetzesänderung erzielt. In jüngster Zeit waren dies das Nichtraucherschutzgesetz von 2009 und die Abschaffung der Studiengebühr im Jahr 2013. Es bleibt also spannend, wie das Volksbegehren zum Naturschutz am Ende ausgehen wird.

Dieser Artikel beruht unter anderem auf einer Pressemitteilung von Frank Braun zum Volksbegehren Artenvielfalt. Weiter Informationen finden sich auf www.volksbegehren-artenvielfalt.de. 

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