Zum 01. Januar 2019 treten einige neue Gesetze und zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Was Verbraucher, Arbeitnehmer, Unternehmer, Steuerzahler, Mieter jetzt wissen sollten haben wir für Euch zusammengestellt.
Transparentere Mietpreise durch verschärfte Mietpreisbremse
Mietpreise steigen von Jahr zu Jahr immer weiter. Um dem entgegenzuwirken wurde 2015 bereits die sog. Mietpreisbremse eingeführt. Jedoch zeigte diese kaum Wirkung und die Regierung musste reagieren. Ab dem 1. Januar gilt nun die angepasste verschärfte Mietpreisbremse. In Fällen, in denen der Vermieter mehr als zehn Prozent des ortsüblichen Vergleichswerts verlangt, muss der Vermieter unaufgefordert und schriftlich offenlegen, wie viel Miete vom Vormieter verlangt wurde. Die Mietpreisbremse gilt nicht in ganz Deutschland, sondern nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ansbach wurde nicht als solches eingestuft. Die Regelungen zur Mietpreisbremse gelten also nicht. Übrigens: 54,4 Prozent der Deutschen wohnen zur Miete. Das ist einsamer Spitzenwert in Europa.
Verpackungsgesetz für bewussteren Konsum
Das Verpackungsgesetz ersetzt die Verpackungsordnung und soll vor allem das Recycling sowie die Vermeidung von Verpackungsabfall fördern. Uns als Verbraucher betrifft das vor allem bei dem Kauf von Getränken. Hier muss künftig für mehr Getränke Pfand bezahlt werden. So beispielsweise für Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure, Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent und einige Energydrinks.
Zusätzlich müssen die Einzelhändler nun mit deutlich sichtbaren Hinweisschildern informieren, in welcher Art von Verpackungen (Einweg oder Mehrweg) abgefüllt sind. Dies soll den Verbraucher zu ökologischen Denken veranlassen.
Neue Option bei der Angabe des Geschlechts
Ab dem 1. Januar ist es möglich neben “männlich”, “weiblich” und “ohne Angabe” ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen: “divers”. Der Gesetzgeber reagiert hierbei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017, welches die bisherigen Optionen aufgrund eines Verstoß gegen Grundrechte als verfassungswidrig eingestuft hat. Diese Möglichkeit richtet sich an intersexuelle Menschen. Bei Intersexualität – nicht zu verwechseln mit Transsexualität und Transgender – besitzt man weibliche und männliche Geschlechtsmerkmale.
Brückenteilzeit: Fairer Umstieg von Teil- auf Vollzeit
Ab dem 1. Januar haben Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit verkürzen wollen, ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle. Auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung können sie in Teilzeit gehen, und zwar zwischen einem und bis zu fünf Jahre. Das Recht zur Rückkehr stellt sicher, dass die Arbeitnehmer danach wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Diese “Brückenteilzeit” greift für alle, die ab dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abschließen. Bei dem Arbeitgeber müssen allerdings mehr als 45 Mitarbeiter arbeiten. Bei Arbeitgebern mit 45 bis 200 Angestellten müssen diese nur einen von 15 Mitarbeitern Brückenteilzeit gewähren.
Erneute Erhöhung des Mindestlohn
Seit Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Dieser steigt 2019 an. Statt den bisherigen 8,84 Euro, gibt es nun 42 Cent mehr, also 9,19 Euro. Die Erhöhung gilt allerdings nur bis zum 31. Dezember. Danach ist eine Anhebung auf 9,35 Euro geplant. Diese Gesetzesänderung dürfte vor allem Arbeitnehmer freuen.
Änderung von verschiedenen Beitragszahlungen
Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 1. Januar 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise der Rentenkasse bezahlt. Bisher wurden sie allein von den Versicherten bezahlt. Zeitgleich sinken die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, eben die zur Arbeitslosenversicherung.
Bei der Pflegeversicherung sollen die Beiträge hingegen steigen. Dies soll dem bestehenden Pflegenotstand entgegen wirken.
Änderungen des Rentenpakets im Rahmen der Rentenreform
Mit dem Jahresbeginn kommen einige Neuerungen für Rentner und diejenigen, die es bald sein werden. Die Erwerbsminderungsrente wird verbessert, die Mütterrente ausgeweitet. Auch beinhaltet das Rentenpaket einige Erleichterungen für Geringverdiener. Die Finanzierung der Rentenreform bringt jedoch erhebliche Kosten in Milliardenhöhe mit sich. Daher gibt es Folgen für die Beitragszahler. Anstelle einer geplanten Entlastung von 0,4 Prozent bleiben die Beitragssätze der gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent.
Weitere Gesetzesänderungen im Verlauf des Jahres
Im Verlauf des Jahres werden noch weitere neue Gesetze, sowie Gesetzesänderungen auf uns zu kommen. Interessant sind vor allem die folgenden drei Änderungen.
Der neue Midijob ab Juli 2019
Im Rahmen der Rentenreform erwarten uns 2019 Änderungen hinsichtlich der sog. Midijobs. Anders als bei einen Minijob kann man sich bei einem Midijob nicht von den Sozialversicherungsbeiträgen befreien lassen. Stattdessen ist vom Arbeitnehmer ein reduzierter Beitragsanteil zu zahlen. Dieser Anteil ist gestaffelt und steigt mit dem Verdienst. Dadurch wird vermieden, dass der zu zahlende Beitragsanteil bei einem Verdienst von über 450 Euro abrupt ansteigt. Aktuell gilt als Midijobber, wer einen Verdienst von 450,01 Euro bis 850 Euro hat. Ab Juli 2019 wird dieser Bereich auf 1.300 Euro angehoben. Als wichtigste Änderung gilt wohl, dass die Midijobber ab Juli 2019 die gleichen Rentenansprüche erhalten sollen, als hätten sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt.
Gesetz zur Entlastung von Familien ab Juli 2019
Ab Mitte des Jahres sollen Familien stärker entlastet werden. Neben einer Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro, gibt es weitere Steuervorteile. Sowohl der Kinderfreibetrag, wie auch der Grundfreibetrag, also der Teil vom Einkommen, der steuerfrei ist, wird erhöht.
Weniger Papierkram im Bankverfahren ab September 2019
Im Online-Banking gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen zur Authentifizierung. Während aktuell einige Banken noch das TAN-Verfahren in Papierform anbieten, wird es ab September nur noch digitale TAN-Methoden geben, wie über einen TAN-Generator oder eine mobile TAN über das Smartphone.