Parkplätze sind in der Ansbacher Innenstadt gar nicht so leicht zu kriegen, umso mehr schätzt man es, wenn man doch noch einen erhascht. Doch am Parkautomat stellt man fest, dieser ist defekt. Das heißt, die Suche geht weiter? Oder darf man einfach ohne Parkschein parken?
Parkscheibe statt Parkschein
Wenn der Automat nicht oder nicht richtig funktioniert, sollte man sich zunächst kurz umschauen, ob in der Nähe noch ein weiterer Parkautomat ist, an dem man sich den Parkschein ziehen kann. Ist das nicht der Fall, spart man sich tatsächlich die Parkgebühr. Allerdings reicht es nicht, um einem Strafzettel zu entkommen, ein Stück Papier ins Auto zu legen, auf dem die Info vermerkt ist, sondern es muss nach § 13 StVO stattdessen die Parkscheibe verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Höchstparkdauer, die auf dem Parkplatz gilt, nicht überschritten werden darf. Anderenfalls kann trotzdem ein Bußgeld fällig, oder das Auto sogar abgeschleppt werden.
Außerdem gut zu wissen…
Als nicht funktionsfähig gilt ein Automat übrigens nicht, wenn eine Münze immer wieder ausgespuckt wird, denn es liegt am Nutzer, für das nötige Kleingeld zu sorgen. Und was auch die Wenigsten wissen: die Höchstparkdauer wird bei funktionierendem Parkautomat auch dann überschritten, wenn nach Ablauf der Zeit ein neuer Parkschein gelöst wird.