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Symbolbild Smartphone: Pascal Höfig
Symbolbild Smartphone: Pascal Höfig

Änderungen im November

Auch im November erwarten uns wieder einige gesetzliche Änderungen. Damit Ihr Euch einen groben Überblick darüber verschaffen könnt, was Euch betrifft, haben wir das Wichtigste in einer kleinen Übersicht zusammengefasst:

WhatsApp

WhatsApp löscht seine Backups – zumindest für Android Nutzer, dies berichtet die HNA. Denn hier nutzt WhatsApp die Cloud von Google Drive, wo jeder Nutzer 15 GB kostenlos erhält, zur Speicherung von Daten. Dieser kann sich jedoch dann sehr schnell füllen, wenn viele Bilder und Videos versandt und empfangen werden. Daher soll dies zum 12.11 abgeschafft werden. Auch Backups, die seit mindestens einem Jahr nicht mehr aktualisiert worden sind, werden gelöscht. Daher sollte man laut WhatsApp seine Daten vor dem Stichtag nochmal manuell sichern.

Vornamen ändern?

Menschen, die einen zweiten Vornamen besitzen dürfen zukünftig die Reihenfolge ihrer Vornamen offiziell verändern und können so ihren Namen tauschen. Wichtig ist jedoch, dass die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden sind, Anna-Lena kann also nicht zu Lena-Anna werden. Außerdem darf man nur unter seinen eingetragenen Namen wechseln und nicht einen Tausch mit einem Wunschnamen, den man nicht schon trägt, machen.

Ryanair

Ryanair-Passagiere aufgepasst! Wer zukünftig mit seinem gewohnten Handgepäck reist, muss laut news.de womöglich mit zusätzlichen Kosten rechnen. Die Billigairline hat nämlich ihre Gepäckbestimmungen geändert: das carry on darf nun höchstens 40cm x 20cm x 25cm haben. Wer ein zu großes Gepäck trotzdem mit zum Gate nimmt, muss mit einer Strafe von 25€ rechnen!

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Eheregister

Die sogenannte Ehe für alle wurde im Oktober letzten Jahres eingeführt. Jedoch gab es beim Eintragen im Eheregister immer Komplikationen, weil ein Partner als „Ehemann“ und einer als „Ehefrau“ eingetragen werden musste, was bei gleichgeschlechtlichen Ehen eher problematisch ist. Ab jetzt wird dieses Problem gelöst, denn beide zählen als „Ehegatten“, dies berichtet finanzen.net.

Notbremsassistent Pflicht für Zulassung

Ab Anfang des Monats ist ein Notbremsassistent ab 3,5 Tonnen Voraussetzung für eine Zulassung. Schon ab dem Jahr 2015 müssen laut news.de neu gebaute Autos über diesen Assistenten verfügen, der warnen und gegebenenfalls eingreifen soll, wenn man zu nah auffährt und eine gefährliche Situation dadurch entsteht.

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