Mehrere unserer Leser wandten sich in der letzten Woche mit einer Geschichte an uns, die einem Krimi gleicht. Die 11-jährige Ayana, die bei ihrer Mama in Ansbach lebt, habe ihren Vater in den Sommerferien in den USA besucht. Vereinbart wäre gewesen, dass Ayana von 5. August bis 9. September zum ersten Mal die Sommerferien bei ihrem Daddy verbringt.Im September sollte sie zurückkehren, dies sei allerdings nie geschehen. Seitdem werde das Kind, laut der Mutter und den Bekannten, gegen ihren Willen vom Vater in den USA festgehalten.
Ayanas Mutter möchte selbst in die USA
Auch Ayanas Mutter meldete sich bei uns, dass sie derzeit dafür kämpfe, ihre Tochter aus den USA zurückzuholen. Laut ihrer Aussage habe der Vater mit Gewalt gedroht, zusätzlich würde er gegen eine Posttraumatische Belastungsstörung kämpfen. „Strafantrag wegen Entziehung Minderjähriger wurde bei der Kripo Ansbach gestellt, jedoch eingestellt. Sämtliche Behörden, wie das Bundesjustizamt Bonn, sowie Außenministerium und Konsulat sind eingeschaltet. In den USA habe ich auch Anzeige gestellt und bin in Verbindung mit der örtlichen Polizei und dem Staatsanwalt dort vor Ort. Da die deutschen Behörden absolut nichts machen, oder machen können, bleibt nur noch der Weg in die USA. Leider kann ich mir das nicht leisten, deshalb bin ich auf jegliche finanzielle Hilfe angewiesen“, schreibt die Mutter der 11-Jährigen.
Ermittlungsverfahren eingestellt, da Beschuldigter nicht im Inland
Wir haben daraufhin beim Polizeipräsidium Mittelfranken und bei der Staatsanwaltschaft Ansbach nachgefragt, die uns bestätigen konnten, dass ein Ermittlungsverfahren vorliegt. Die Oberstaatsanwaltschaft Ansbach im Wortlaut: „Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass das Ermittlungsverfahren wegen Kindesentziehung lediglich vorläufig eingestellt wurde, da sich der Beschuldigte nicht im Inland aufhält. Sollte der Beschuldigte sich wieder in das Bundesgebiet begeben, wird das Ermittlungsverfahren von Amts wegen wieder aufgenommen.
Auslieferung aus USA keine Aussicht auf Erfolg
Im Rahmen der Ermittlungen wurde dabei geprüft, ob eine Auslieferung des Beschuldigten aus den USA betrieben werden kann. Nachdem der Beschuldigte jedoch amerikanischer Staatsbürger ist, hätte ein solcher Antrag keine Aussicht auf Erfolg. Neben der strafrechtlichen Seite hat die betroffene Mutter jedoch auch die Möglichkeit, eine Rückführung des Kindes nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen zu betreiben. Formulare dafür sind auf der Web-Seite des Bundesamtes für Justiz erhältlich. Dabei handelt es sich jedoch um ein selbständiges Verfahren, dass keinerlei Zusammenhang mit dem hier anhängigen Strafverfahren hat.“
Antrag auf Rückführung beantragt
Am gestrigen 18. Oktober haben wir bei Ayanas Mutter noch einmal in Bezug auf die Aussage des Staatsanwaltes nachgefragt: „Am Stand der Dinge hat sich bisher leider nichts geändert. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie das alleinige Sorgerecht liegt bei mir. Antrag auf Rückführung wurde bereits beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragt. Allerdings bezweifle ich, dass er Ayana freiwillig zurück schickt, sonst hätte er das schon längst gemacht, nachdem sie ihm gegenüber den Wunsch schon geäußert hat, er aber beschlossen hat, das sie dort bleiben muss.“
Spendenaktion
Auf der Plattform PayPal wurde von Freunden und Bekannten der Familie eine Spendenaktion unter dem Namen „Bring Ayana Back Home“ eingerichtet, da Ayanas Mutter laut eigenen Angaben die Kosten eines Rechtsstreites nicht aufbringen kann. Wer möchte, kann dies mit einer Spende unterstützen. Von den Spenden sollen z.B. Anwaltskosten und Flugtickets für Mutter und Tochter bezahlt werden. Zu den Unterstützern gehört auch die Tanzschule „Dance 14s“, wo Ayana bis zu ihrer Abreise getanzt hat.