Nachdem im vergangenen Jahr erst der Bundestag gewählt wurde, ist jetzt im Oktober 2018 in Bayern Wahljahr. Am kommenden Sonntag, den 14. Oktober, finden die Landtagswahl und die Bezirkstagswahl statt. Was aber erwartet einen Wähler in der Wahlkabine vor den Stimmzetteln?
Die Landtagswahl
Bei der Landtagswahl bestimmen die Wähler, wer für sie in den Landtag in München einzieht. Dieser wiederum bestimmt den Ministerpräsidenten Bayerns. Als Favorit kann hier wohl Markus Söder für die CSU genannt werden, aber auch Ludwig Hartmann (Die Grünen) und Natascha Kohnen (SPD) sind z.B. als Spitzenkandidaten ihrer Parteien noch im Rennen. Der Ministerpräsident wiederum schlägt die Minister vor, die den Freistaat als Regierung regieren. Dafür müssen sie aber vom Landtagspräsidenten abgesegnet werden. Wichtig ist, sollte keine Partei über die Hälfte der Abgeordneten verfügen, muss sie mit einer anderen Partei zusammenarbeiten, also koalieren, um die Mehrheit für ihre Politik zu erhalten.
Zwei Stimmzettel – zwei Stimmen
Den Wähler erwarten bei der Landtagswahl gleich zwei Stimmzettel. Mit der Erststimme auf dem Wahlzettel A wird ein Direktkandidat aus dem Stimmkreis gewählt. Der Direktkandidat mit der relativen Mehrheit zieht direkt in den Landtag ein.
Liste der Direktkandidaten in Ansbach (Stimmkreis Ansbach-Nord):
- Andreas Schalk (CSU)
- Norbert Ringler (SPD)
- Prof. Dr. Peter Bauer (Freie Wähler)
- Martin Stümpfig (Die Grünen)
- Michael Beucker (Die Linke)
- Alexander Hanel (FDP)
- Günther Brendle-Behnisch (ÖDP)
- Johannes Meier (AfD)
- Klaus-Peter Rinke (Bayernpartei)
- Peter Reitmaier (Piraten)
- Amina Sibai (V-Partei³)
- Klaus Wagner (Die Franken)
Bei der Zweitstimme auf dem größeren Wahlzettel B hat der Wähler wiederum zwei Möglichkeiten: er kann einer ganzen Partei seine Stimme geben oder einem Kandidaten aus der Liste der Partei. Wichtig ist aber: jeder hat auch hier nur 1 Stimme. Deshalb heißt es „entweder-oder“, es darf also nur eine Variante gewählt werden. Besonders ist, dass bei der Landtagswahl Erst- und Zweitstimme für die Gesamtsitzverteilung zusammengezählt werden. Bei 180 Sitzen im Landtag, von denen 91 durch die Direktmandate einziehen, werden 89 über die Zweitstimme vergeben.
Die 5%-Hürde
Bei der Landtagswahl gilt in Bayern die 5%-Hürde. Dies bedeutet, eine Partei darf nur dann in den Landtag einziehen, wenn sie 5% der abgegebenen Stimmen erhält. Insgesamt treten 18 Parteien in Bayern zur Landtagswahl an, zwölf davon in allen sieben Regierungsbezirken. Die Vergangenheit zeigte, dass nur ein kleiner Teil dieser Parteien die Hürde schafft und in den Landtag einzieht.
Zwei Wahlarten
Wie bei den meisten Wahlen gelten auch bei der Landtags- und Bezirkstagswahl am kommenden Sonntag zwei Wahlarten. Wer am Wahltag keine Zeit hat, kann per Brief wählen. Hierzu muss die sogenannte „Briefwahl“ in der Regel schriftlich, per Mail oder persönlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Anträge können normalerweise spätestens bis Freitagabend davor gestellt werden. Die zweite Variante ist die klassische Urnenwahl. Hierzu sucht man „sein“ Wahllokal auf, dass einem im Vorfeld per Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wird. Wichtig: Reisepass oder Personalausweis mitnehmen.
Wer darf wählen?
Um wählen zu dürfen, muss man volljährig und deutscher Staatsbürger sein und seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz in Bayern haben. Nicht an der Landtagswahl in Bayern teilnehmen dürfen darüber hinaus Personen, die in ihrem Alltag eingeschränkt bzw. auf einen Betreuer angewiesen sind, das können z.B. demente, behinderte oder psychisch kranke Menschen sein.
Bezirkstagswahl
Nach den gleichen Grundsätzen wie die Landtagswahl verläuft die Bezirkstagswahl am Sonntag, hier entfällt lediglich die 5%-Klausel. Auch der Bezirkstag wird für fünf Jahre gewählt und auch hier gibt es zwei Stimmzettel – einen für den Direktkandidaten und einen für die Partei und die Kandidatenliste. Der Direktkandidat mit der relativen Mehrheit zieht in den Bezirkstag ein. Auf dem zweiten Stimmzettel kann sich der Wähler für die gesamte Partei oder einen Vertreter der Liste entscheiden.