Banner
Symbolbild Kaufhaus. Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Ladendiebstahl. Foto: Pascal Höfig

Sonntagsöffnung in Weißenburg bleibt bestehen

Bereits Mitte August hatte ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im ganzen Freistaat für heftiges Aufsehen gesorgt: Das Gericht hob mit seinem Richterspruch die in Ansbach gültige Marktverordnung auf und schränkte damit die Sonntagsöffnung von Geschäften deutlich ein. Wie das Weißenburger Tagblatt berichtet, hatten dagegen am vergangenen Sonntag wieder etliche Geschäfte während des Weißenburger Herbstmarktes geöffnet.

Ob dies rechtens ist wird auch in Weißenburg seit geraumer Zeit rege diskutiert. Daher hat die Stadt das Ansbacher Urteil natürlich mit großem Interesse verfolgt, jedoch herrscht hier die Meinung vor, dass das Ansbacher Urteil keinen großen Einfluß auf die hiesigen Sonntagsöffnungen haben wird.

OB bisher entspannt

Gegenüber des Weißenburger Tagblattes erklärte Weißenburgs Oberbürgermeister Jürgen Schröppel (SPD) daher: „Ich bin 100-prozentig sicher, dass jedes Gericht unseren Anlass für die Ladenöffnung am Sonntag anerkennt, die Frage ist höchstens, ob der räum­liche Umgriff vielleicht eines Tages verändert werden muss“. Ging es in Ansbach schließlich da­rum, ob der geplante Street-Food-Markt auf dem Martin-Luther-Platz einen ausreichenden Anlass darstellt, den Geschäften im gesamten Stadtgebiet eine Sonntagsöffnung zu ermöglichen.

Die Stadt Ansbach sagte „Ja“, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen „Nein“. Im März hatte das Gericht zunächst einem Eilantrag auf Verbot der Sonntagsöffnung zugestimmt, Mitte August folgte dann die Bestätigung via Gerichtsurteil.

Rectangle
topmobile2

Andere Lage in Weißenburg

OB Schröppel und Rechtsdirektor Heiko Stefke glauben an eine andere Sachlagen in Weißenburg. Die vier sonntäglichen Markttage seien laut ihrem Dafürhalten traditionelle Veranstaltungen, welche aus der bäuerlichen Historie heraus entstanden und teilweise schon seit Jahrhunderten in Weißenburg bestehen. Bei den Stadtoberen ist man zudem der Auffassung, dass in Weißenburg gerade die Händler mit ihren zahlreichen Ständen auf dem Marktplatz und in der Luitpoldstraße der Hauptgrund sind, dass Tausende von Menschen an den entsprechenden Sonntagen in ihre Stadt kommen.

Um juristisch eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen, wäre diese Tatsache eine wichtige Voraussetzung. Laut aktueller Rechtssprechung sind die verkaufsoffenen Sonntage nur als Begleiterscheinung einer Großveranstaltung denkbar, nicht aber als Hauptanziehungspunkt der geöffneten Geschäfte.

Da es in Ansbach mit dem Brücken-Center auch außerhalb der Altstadt ein großes Einkaufszentrum mit knapp 100 Shops gibt, welches bei einer Sonntagsöffnung selbst große Anziehungskraft entwickelt, sieht die Situation diesbezüglich deutlich anders aus als in Weißenburg. Deshalb sei in Ansbach die erwartete Besucherzahl des Street-Food-Festivals um einiges geringer gewesen, als die durchschnittlichen Besucherzahl eines normalen Verkaufstags im Brücken-Center.

Historische Entwicklung

Wie das Weißenburger Tagblatt weiter berichtet, haben an den entsprechenden Sonntagen in Weißenburg ebenfalls Geschäfte geöffnet, welche vom eigentlichen Marktgeschehen in der Innenstadt weit entfernt sind. Rechtsdirektor Stefke betonte daher gegenüber der Zeitung, dass sich das ebenfalls historisch entwickelt habe. Die Satzung der Stadt habe immer vorgesehen, dass die Geschäfte in der Kernstadt an den jeweiligen Markttagen öffnen dürfen.

Ähnlich wie in Ansbach ist die Sonntagsallianz auch in Weißenburg der schärfste Kritiker der Sonntagsöffnungen. Hierbei handelt es sich um einen Verbund aus Kirchen, Gewerkschaften und Sportvereinen. In Ansbach hatte die Allianz erfolgreich Klage gegen die außerordentliche Öffnung für das Street-Food-Festival eingereicht.

Nicht in Weißenburg

Da die Marktsatzung der Stadt bereits seit 2001 bestehe, sei das Einspruchsrecht abgelaufen, betont Stefke gegenüber dem Weißenburger Tagblatt. Erst im Jahr 2021 stehe eine Neuverabschiedung der Satzung an, bei dieser dann mögkiche Änderungen greifen könnten. Allerdings könnte auch der Weißenburger Stadtrat eine Änderung der Sonntagsöffnungszeiten selbst entscheiden, wofür es nach derzeitigem Stand allerdings keine Mehrheit zu geben scheint.

Parallel zu Walpurgimarkt, Martini-Markt, Lichtmessmarkt und dem Kirchweihmarkt am vergangenen Sonntag können die Geschäfte in Weißenburg auch am Sonntag öffnen. Die Erlaubnis von verkaufsoffenen Sonntagen ist seit 2004 Ländersache, weswegen in den meisten Bundesländern bis zu vier Sonntage pro Jahr erlaubt sind.

Erste Verbote

Der juristische Druck auf die Kommunen nimmt in den vergangenen Jahren aber deutlich zu. So verbot das Bundesverwaltungsgericht der Gemeinde Eching Ende 2015, die Sonntagsöffnung von Möbelhäusern im Gewerbegebiet zuzulassen. Beispielsweise zum Münchner Stadtgeburtstag aber auch in zahlreichen anderen Gemeinden wurde eine allgemeine Sonntagsöffnung der Geschäfte mittlerweile verboten.

Rectangle2
topmobile3

Somit steht das Ansbacher Urteil also in einer Linie mit vielen bisherigen Entscheidungen. Ab dem Jahr 2021 könnte sich also auch in Weißenburg bezüglich der verkaufsoffenen Sonntage etwas ändern, Historie hin oder her.

Banner 2 Topmobile