Es führen zwar nicht alle Wege über Ansbach, aber zumindest die A6. Abseits der Baustellen können freie (Auto)bahnen schnell zum Rasen verleiten. Denn Deutschland ist eines der wenigen Ländern weltweit, in denen auf der Autobahn meist das Auto die Geschwindigkeit einschränkt und nicht ein vorgeschriebenes Tempolimit. Wenigstens auf den Strecken, die nicht durch spezielle Einschränkungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeben, denn generell gibt es diese nicht. Oder doch?
Einschränkungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeben, denn generell gibt es diese nicht. Oder doch?
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wie sie in anderen Ländern vorliegt gibt es zwar nicht, doch die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die seit 2014 nicht mehr durch die blauen Schilder mit weißer Schrift ausgewiesen wird, ist dennoch mehr als eine Empfehlung.
Was kann Rasern blühen?
Die StVO sieht in §1 vor, dass mit der Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht gegeben sein muss. Mit dem Fahrverhalten dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht geschädigt oder gefährdet werden. Dies meint z.B. insbesondere die Anpassung der Geschwindigkeit bei schlechten Wetterbedingungen. Eine erhöhte Geschwindigkeit wird im Allgemeinen nicht als Straftat oder Ordnungswidrigkeit gewertet, weshalb in vielen Autos das Tacho auf der Autobahn oftmals eine Zahl jenseits der 130 km/h anzeigt. Die Tatsache, dass nicht genehmigte Fahrzeugrennen strafbar sind, ist bekannt.

Raser. Symbolfoto: Pascal Höfig
Was die Meisten jedoch nicht wissen ist, dass seit 2017 weder ein Wettbewerb zwischen zwei oder mehr Fahrzeugen, noch eine konkrete Gefährdung vorliegen muss, um zur Rechenschaft gezogen zu werden. Das heißt, auch wer alleine über die Autobahn rast, ist strafbar. Diese neue Regelung soll Unfälle, die durch erhöhte Geschwindigkeiten zustande kommen, verhindern oder zumindest reduzieren. Denn die Auslegung des Wortlauts „…mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen…“ (§315 d StGB Abs.1 Nr.3) ist nicht allgemein definiert, sondern eben abhängig von Sichtverhältnissen, Straßenverhältnissen und Wetterbedingungen.
Auch wenn die Beurteilung vom Einzelfall abhängt, wird die Geschwindigkeit überschritten, so kann es teuer werden. Passiert ein Unfall mit hoher Geschwindigkeit, ist besonders beim Überschreiten von 200 km/h, eine Mithaftung nahezu obligatorisch.
Führerschein in Gefahr
Strafbares Verhalten im Straßenverkehr ist die Gefährdung anderer z.B. durch Alkoholkonsum, aber auch Gründe wie geistige oder körperliche Einschränkungen, die verhindern ein Fahrzeug sicher zu führen. Auch rücksichtloses und grob verkehrswidriges Verhalten wie z.B. falsche Überholvorgänge, wenden, rückwärts oder in die falsche Fahrtrichtung fahren sowie die Unfallflucht, aber auch hohe Geschwindigkeiten werden mit Geldstrafen und Fahrverboten bestraft. Auch wenn es im Alltag seltener vorkommt: grundsätzlich ist auch eine mögliche Freiheitsstrafe im Gesetz festgehalten. Liegt ein dringender Tatverdacht vor, kann die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO vorläufig entzogen werden. Bei akuter Gefahr wird der Führerschein also direkt weggenommen, im Fall einer Beschlagnahmung des Führerscheins ist allerdings immer eine richterliche Entscheidung erforderlich.

Führerschein. Symbolfoto: Pascal Höfig
Wird der Führerschein ohne richterliche Entscheidung eingezogen und erscheint dies ungerechtfertigt, ist es erforderlich Beschwerde einzulegen und sinnvoll einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Liegt eine richterliche Entscheidung vor, ist davon eher abzuraten, da die Aussicht auf Erfolg gering ist.