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Tödliche Gefahr: Selfie im Bahngleis. Foto: Pascal Höfig
Tödliche Gefahr: Selfie im Bahngleis. Foto: Pascal Höfig

Bahn warnt: „Riskier‘ nicht Dein Leben für ein Selfie!“

In den sozialen Netzwerken gibt es einen gefährlichen Trend: Jugendliche, aber vor allem junge Mädchen zwischen 12 und 16 Jahren, betreten Bahnanlagen und Gleise, um dort Fotos und Selfies zu schießen. Diese werden bei Facebook, Instagram oder Modeblogs hochgeladen und verbreitet.

Unbewusste Gefahr

Die oft romantisch motivierten Fotos sind für viele Jugendliche ein Hobby. Dass sie sich damit in ernste Gefahr begeben, ist ihnen oft gar nicht bewusst. Alleine im letzten Jahr kamen rund 80 Menschen beim unerlaubten Betreten und Überqueren von DB-Gleisanlagen ums Leben.Dennoch halten sich die Bilder weiter hartnäckig im Netz. Die Bundespolizei muss immer wieder Jugendliche bei Aufnahmen im Gleis aufgreifen.

DB-Kampagne: „Wir wollen, dass Du sicher ankommst!“

Die Deutsche Bahn weist mit einem emotionalen Video auf die dramatischen Folgen von Gleis-Selfies hin. Der Spot ergänzt die Kampagne „Wir wollen, dass Du sicher ankommst“, die seit etwa fünf Jahren erfolgreich läuft und sich in erster Linie an Jugendliche und junge Eltern richtet.

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Eisenbahnbetrieb weist Besonderheiten auf

Anders als Fahrzeuge auf der Straße können Züge Hindernissen nicht ausweichen. Außerdem haben sie aufgrund ihrer großen Masse einen sehr langen Bremsweg: Ein Zug kommt bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern nach dem Einleiten einer so genannten Gefahrbremsung erst nach etwa 800 bis 1.000 Metern zum Stehen. Hinzu kommt, dass man den Zug viel zu spät hört, um das Gleis noch rechtzeitig verlassen zu können.

Ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt die Geschwindigkeit. So legt ein Personenzug mit 160 km/h innerhalb von nur 2,5 Sekunden 100 Meter zurück.

Betreten von Bahnanlagen nur für autorisierte Personen

Darüber hinaus kann ein Gleis-Selfie auch ein juristisches Nachspiel haben. Denn das unerlaubte Betreten von Bahn- bzw. Gleisanlagen ist verboten und kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs kann ein solcher Eingriff auch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden. Auch Schadensersatzforderungen der Bahn bzw. Regressforderungen von Reisenden können erhoben werden.

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Die Statistik der Deutschen Bahn verzeichnete allein 2017 rund 80 Todesfälle durch unerlaubtes Betreten der Gleise. Dazu gehören neben Selfies auch das Klettern auf abgestellte Güterwagen, Abkürzen über die Schienen und ähnliches.

Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Bahn.

 

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