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Hochschule Ansbach. Foto: Barbara Duna
Symbolbild der Hochschule Ansbach. Foto: Barbara Duna.

5 Fakten zu Versicherung und Gehalt im Studentenjob

Viele Studierende arbeiten neben dem Studium, um sich das Nachtleben in Ansbach zu finanzieren, den Eltern nicht komplett auf der Tasche zu liegen oder sogar, um sich das Studium überhaupt leisten zu können.

Was die Versicherung wissen will:

Damit von eurem Gehalt möglichst viel übrig bleibt und nicht am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist, sind folgende Punkte beim Vertragsabschluss wissenswert.

Unter 25 Jahren

Du bist unter 25 Jahre und verdienst durchschnittlich bis zu 450€ im Monat? Dann ändert sich durch deinen Verdienst nichts, du kannst dich von der Rentenversicherung befreien lassen und so dein gesamtes Gehalt kassieren. Denn Studierende können in diesem Fall Mitglied in der Familienversicherung bleiben.

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Über 25 Jahre oder über 450€

Studierende, die mehr als 450 € monatlich bzw. 5.400 € im Jahr verdienen, müssen eine studentische Krankenversicherung abschließen, die Kosten dafür betragen etwa 90 €. Dies gilt auch für Studierende ab dem 25. Lebensjahr.

Stundenanzahl

Sie sind jung und brauchen das Geld…Trotzdem gilt, es dürfen nicht mehr als 20 Stunden die Woche gearbeitet werden, sonst verliert ihr euren Status als „ordentliche Studierende“. Aber: Die Semesterferien sind von dieser Regel ausgenommen.

Konsequenzen

Wer über die 20 Stunden in der Woche kommt, fliegt aus der studentischen Krankenversicherung und wird als Arbeitnehmer behandelt.

Mythos Exmatrikulation

Es gibt zwar keine bundesweite Regelung, doch in Ansbach, bzw. in ganz Bayern führt das Überschreiten der Stundenanzahl nicht zur Exmatrikulation, da dies einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen würde.

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