DINKELSBÜHL, LKR. ANSBACH. Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermitteln Beamte der Polizei Dinkelsbühl. Der Verdächtigen war ihr Schäferhund zunächst im Dinkelsbühler Stadtgebiet entlaufen.
Besitzerin identifiziert
Vergangene Nacht (Mittwoch) ging kurz nach 21:00 Uhr die Mitteilung eines Dinkelsbühlers bei der örtlichen PI ein, dass er einen streunenden Schäferhund in der Wörter Straße eingefangen hatte. Die herbeigerufene Streife konnte über einen Chip am Hund die eigentliche Besitzerin ausfindig machen. Der Schäferhund war der Hundehalterin aus Ansbach bei einem Spaziergang in Dinkelsbühl entkommen.
Stacheln an Halsband
Durch die Beamten wurde jedoch auch festgestellt, dass am Hals des Tieres ein verbotenes Halsband mit Würgung und Stacheln nach innen angebracht war. Deswegen übergaben diese zwar das Tier an die Besitzerin – eröffneten der 52-Jährigen jedoch auch, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzgesetz gegen sie eingeleitet wurde.