Ein Gastbeitrag von Florian C.
Mein Name ist Florian (33) und ich verfolge inzwischen seit vier Jahren die Entwicklung der Debatte um Tiere in Zirkussen und die teilweise an Schikane grenzenden Anfeindungen gegenüber Circus Krone. Selber habe ich keinerlei geschäftlichen Verbindungen mit dem Circus und stehe auch in keinen Angestelltenverhältnis.
Forderung OLA
Kommen wir aber nun zu der Forderung der OLA. Diese fordern von der OB Frau Seidel ein kommunales Verbot. Auch wenn es nur bestimmte Arten umfassen soll, stellt es sich doch als Aufforderung zur Rechtsbeugung da. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages wurde hierzu zu einer Stellungnahme aufgefordert und hat diese unter WD 3 – 3000 – 058/17 veröffentlicht. Dazu schreibt der Dienst folgendes:
„Die rechtliche Zulässigkeit einer Zurschaustellung von Wildtieren ist zunächst nicht als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft anzusehen und unterliegt damit auch nicht der Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG. Sie stellt vielmehr eine Angelegenheit des Tierschutzes dar, die nicht als spezifisch kommunale Aufgabe einzuordnen ist. Alle Kommunen, die Veranstaltungsflächen für die Zurschaustellung von Wildtieren anbieten, sind gleichermaßen mit entsprechenden tierschutzrechtlichen Erwägungen konfrontiert. Ein konkreter Ortsbezug fehlt bei diesen jedoch. Einer Gemeinde obliegt es daher bereits dem Grunde nach nicht, eigene Regeln zum Tierschutz auf kommunaler Ebene zu entwickeln.“
Tierschutz ist eine Angelegenheit des Bundesrechtes und daher kann und darf eine kommunale Verwaltung da keine Verbote erlassen. Denn das Bundesrecht wiegt höher.
Strafbefehl erhalten
Die Argumentation der Gefahrenabwehr ist in Bezug auf diese Tierhaltung auch eher ein Scheinargument. Die Statistik für Europa ist für deutsches Recht unerheblich. In Deutschland gab es 2015 im Ort Buchen einen Zwischenfall mit einem Toten. Dieses Unglück ist natürlich erschütternd, aber dient als Argument eher weniger. Auch wenn der Circus-Besitzer ein Strafbefehl erhalten hat, ist bis heute die Identität der Person ungeklärt, die eine Augenzeugin gesehen hat.
Die zeitnahe Gegenüberstellung mit dem Personal hat nämlich keinen Erfolg gehabt und im Vorfeld gab es glaubhafte Androhungen. Weil diese Androhungen aber nicht zu mehr Sicherheitsmaßnahmen geführt hat, gab es eben diesen Strafbefehl. Auch die aufgeführten Verletzungen sind meist durch falsches Verhalten von Besuchern entstanden, beziehungsweise der Nichteinhaltung der Stallordnung.
Keine Belege durch Studien
Kommen wir nun zum Bundesrat. Dieser hat in der Tat durch drei Bundesländer eine Erschließung beantragt. Gestützt auf die fehlerhaften Ausführungen von Tierrechtsorganisationen hat man dieses dann an die Bundesregierung herangetragen. Diese hat wiederum den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt und unter WD 5 – 3000 – 123/15 umfangreiche Recherchen durchgeführt. Das Ergebnis zitiere ich wieder:
„Trotz umfassender Recherche konnten keine unabhängige Studien gefunden werden, die belegen, dass es sich bei der Haltung von ,,Wildtieren“ im Zirkus nicht nur in Einzelfällen um Tierquälerei handelt bzw. das Wohl der Tiere beeinträchtigt ist.“
Anforderung und Belastung
Demnach ist die Erschließung des Bundesrates nicht nur fehlerhaft sondern auch vorsätzlich falsch verfasst worden. Denn die aufgeführten Anschuldigungen konnten nicht ansatzweise bestätigt werden und auch die erwähnte Bundestierärztekammer hat seine Forderung zurückgenommen und schreibt wie folgt:
„Unter Heranziehung dieser Grundforderung stellt die BTK fest, dass es im reisenden Zirkus systemimmanente Probleme mit der Haltung bestimmter Tierarten gibt. Zu nennen sind hier insbesondere klimatische Anforderungen und Anforderungen beim Transport – so ist z.B. der Transport von Giraffen aufgrund ihrer anatomischen Besonderheiten sehr anspruchsvoll und mit großen Belastungen für die Tiere verbunden. Auch Anforderungen an bestimmte Umweltgegebenheiten, z.B. für die Haltung von semiaquatischen Tieren, sind unter den Bedingungen eines reisenden Unternehmens kaum im gebotenen Maß zu erfüllen.“
Transport kein Stress
Auch Martin Lacey Jr. hat sich gerade wegen dem Tierwohl mit Hilfe von Verhaltensbiologen und Zoologen durch Cortisoltests überzeugt, dass Transport und Auftritt kein Stress für die Tiere bedeuten. Aber auch diese Erkenntnis verweigern die Kritiker. Die Stallungen bei Krone sind in doppelter Ausführung vorhanden. So stehen diese bei Eintreffen am nächsten Spielort schon. Man kann sich immer zwischen 10-19 Uhr im KroneZoo informieren und fragen stellen. Lediglich am Auf- und Abbautag nicht.
Die Debatte um Tierhaltung ist eine um Sachlichkeit und Fakten versus Emotionen. Es ist schockierend, wie leicht heutzutage Menschen noch auf manipuliertes Material und Lügen hereinfallen und sich nicht vor Ort informieren. Und genau so kann eine Debatte nicht geführt werden.