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Die Ansbacher Residenz. Foto: Larissa Noack
Die Ansbacher Residenz. Foto: Larissa Noack

Änderungen im Mai 2018

Auch im Mai gibt es wieder Änderungen, die teilweise uns alle, teilweise nur bestimmte Personengruppen betreffen. Datenschutz, Mindestlohn, neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen, Fluggastdaten – es sind viele verschiedene Bereiche betroffen. Im folgenden Überblick könnt Ihr Euch informieren, was sich für Euch verändert.

Neue Datenschutzgrundverordnung

Das neue Datenschutzgesetz tritt am 25. Mai in Kraft. Sie soll unsere personenbezogenen Daten und deren freien Verkehr noch stärker schützen. Die Änderungen werden vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hier verständlich dargestellt. Da die bis zum Stichtag im Mai geltenden Richtlinien zum Datenschutz von den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt wurden, gibt Bundesministerium bekannt: „Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen einheitlichen und unmittelbar geltenden Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union gewährleistet.“

Dies soll unter anderem dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen, sowie das Datenschutzrecht zu modernisieren und „das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta“ stärken. Übrigens müssen sich auch Unternehmen außerhalb der EU an die Datenschutz-Grundverordnung halten, gesetzt dem Fall, dass sie Dienstleistungen und waren innerhalb der EU anbieten oder das Verhalten von Personen beobachten.

Fluggastdaten

Am 25.Mai gilt laut dem Deutschen Bundestag eine neue Richtlinie, die die Speicherung und Verwendung von Fluggastdaten erlaubt, um Terrorismus besser verfolgen zu können. Die genutzten Daten sind laut Regierung nur diese, die man selbst bei der Buchung angibt, sprich Name, Adresse, Kontaktdaten, Flugstrecke, etc.

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Whatsapp ändert Nutzungsbedingungen

Wer in Europa wohnt, darf Whatsapp in Zukunft nur noch ab einem Alter von 16 Jahren nutzen. Zusätzlich muss man laut dem Konzern, wenn man noch nicht selbst den AGBs zustimmen darf, von den Eltern eine Zustimmung einholen, bevor man den Dienst nutzen kann. Laut Computerbild geht diese Änderung auf die oben beschriebene neue Datenschutzverordnung zurück. Bisher durfte man den Messenger-Dienst bereits ab 13 Jahren nutzen, was Nutzer außerhalb der EU auch weiterhin dürfen.

Mindestlohn steigt

Eine weitere Änderung im Mai, die die Bundesregierung bekannt gibt: Arbeiter im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwer können sich freuen, denn der Mindestlohn für sie wird in ganz Deutschlang auf 11,40€ erhöht.

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