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Symbolbild Biergarten. Foto: Pascal Höfig.
Symbolbild Biergarten. Foto: Pascal Höfig.

Gebührenerhöhung für Außengastronomie?

Kommt auch auf die Ansbacher Wirte eine Gebührenerhöhung für ihre Außengastronomie zu? Mit dem Frühling und dem schönen Wetter startet natürlich auch die Freiluftsaison für die Gastronomie. Jeder möchte ein Plätzchen an der Sonne ergattern und seinen Kaffee, das Eis oder ein Bier unter freiem Himmel genießen. Auch in Ansbach stehen jetzt schon Tische und Stühle im Freien und warten auf Gäste.

Doch genau für diese Freischankflächen, wohl gemerkt auf öffentlichem Grund, wurden jetzt in unserer Unterfränkischen Nachbarstadt Würzburg eine heftige Gebührenerhöhungen fällig – die Gebühren stiegen von vier auf acht Euro pro Quadratmeter im Monat. Wie sieht es damit in Ansbach aus, wird es auch hier teurer für die Gastronomen?

Mind. 3,75 Euro pro m²

Auf Anfrage bei der Stadt Ansbach wurde uns mitgeteilt, dass der Gebührenrahmen des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses für die Straßenbewirtschaftung (Cafés & Gaststätten) derzeit eine Gebühr von 3,75 bis 15 € pro m² genutzter Fläche vorsieht, die im Rahmen der Nutzung öffentlichen Grundes als Sondernutzung erhoben werden. Für vorübergehend aufgestellte Kioske, Stände, Buden und insbesondere Zelte zum Anbieten von Waren sowie Leistungen aller Art wird hierbei eine Gebühr von maximal  1,5 € pro m² genutzter Fläche und Tag festgesetzt.

Gebührenerhöhungen notwendig

Die Sondernutzungssatzung der Stadt Ansbach stammt aus dem Jahr 2007, die Sondernutzungsgebührensatzung aus dem Jahr 1980. Mittel- und langfristig sind dennoch keine Änderungen seitens der Stadt angedacht. Dies bestätigte uns eine Sprecherin des Rathauses auf unsere Anfrage hin.

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