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Geld zurück! Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Geldwechsel. Foto: Pascal Höfig

Dieselgate und Fahrverbote – so wirst Du Deinen Diesel los!

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 drohen Besitzern von Diesel-Fahrzeugen Fahrverbote in deutschen Innenstädten.

Mit dem sogenannten “Widerrufsjoker” kannst Du Dein finanziertes oder geleastes Auto (unabhängig ob Diesel oder Benziner) zurückgeben und womöglich alle bereits gezahlten Leistungen (Anzahlung, Raten, etc.) vollständig zurückbekommen.

Kostenlose Prüfung

Die Experten von Reitmaier Rechtsanwälte prüfen kostenlos, ob Du vom Widerrufsjoker profitieren und Dein Geld zurückbekommen kannst.

Was ist der „Widerrufsjoker“?

Häufig haben Banken ihre Kunden bei Vertragsabschluss nicht richtig über ihre Rechte aufgeklärt. Dadurch lief die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht an und der Kunde hat ein „ewiges Widerrufsrecht“.  Sobald er davon Gebrauch macht, kann er sein Auto auch noch Jahre später zurückgeben und erhält einen Großteil seines Geldes zurück.

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Das heißt: Du als Verbraucher hast Anspruch darauf, das Auto kostenfrei zurückzugeben und Deine bisher gezahlten Kosten erstattet zu bekommen!

Diesel. Symbolfoto: Pascal Höfig

Diesel. Symbolfoto: Pascal Höfig

Vorteil für Verträge nach Juni 2014

Wurde Dein Auto nach dem 13. Juni 2014 finanziert oder geleast, bringt der Widerrufsjoker weitere Vorteile. Als Verbraucher musst Du bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer und auch keinen Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug leisten.

Modellrechnung

Du hast im Herbst 2014 ein Auto für 27.900 Euro gekauft. Du zahlst eine monatliche Rate von 390 Euro bei 9865,66 Euro Anzahlung und 0,90 % Zinsen.

Im Oktober 2017 widerrufst Du den Vertrag. Von Deinen bis dahin bereits gezahlten 23.515,66 Euro bekämst Du ganze 23.211,65 Euro zurück.

Du hättest dann das Auto 3 Jahre genutzt und müsstest unter dem Strich nur 304 Euro bezahlen.

Rechtschutzversichert?

In vielen Fällen übernimmt beim Widerruf der Finanzierung oder des Leasingvertrages eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits. Sende Deine Daten der Rechtsschutzversicherung und Reitmaier Rechtsanwälte führen eine kostenfreie Deckungsanfrage für Dich durch.

Jetzt kostenlos prüfen lassen!

Reitmaier Rechtsanwälte aus Würzburg prüfen Deine Widerrufsbelehrungen von Finanzierungen und Leasingverträgen kostenfrei!

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Melde Dich einfach per E-Mail unter widerruf@reitmaier-rechtsanwaelte.de oder per Telefon unter 0931-9709640 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr)

Über Reitmaier Rechtsanwälte

Die Experten von Reitmaier Rechtsanwälte aus Würzburg beraten und vertreten auf dem Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, Strafrechts, Compliance, Wirtschafts- und Arbeitsrechts sowie Veranstaltungsrechts. Ein Team von sechs Anwälten berät Unternehmen sowie Privatpersonen zu rechtlichen Belangen.

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