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Einheiten der Polizei im Stadion. Symbolbild: Pascal Höfig
Einheiten der Polizei im Stadion. Symbolbild: Pascal Höfig

Polizeieinsätze bei Fußball: DFL muss sich an Kosten besteiligen

Im Berufungsverfahren um die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Fußballspielen hat das Oberverwaltungsgericht Bremen heute entschieden, dass Die Deutsche Fußball Liga (DFL) sich an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in der Bundesliga beteiligen muss. Die DFL kündigte umgehend Revision an.

Dieses Urteil betrifft natürlich auch die zukünftigen Begegnungen des 1.FC Nürnberg und der SpVgg Greuther Fürth, was speziell im Fall der Nürnberger bei einer möglichen Rückkehr ins deutsche Fußball Oberhaus in der kommenden Saison interessant werden dürfte.

Einheiten der Polizei im Stadion. Symbolbild: Pascal Höfig

Einheiten der Polizei im Stadion. Symbolbild: Pascal Höfig

Gegenstand des Verfahrens war ein Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz anlässlich der Begegnung SV Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19. April 2015 in Höhe von 425.718 Euro. Das Verwaltungsgericht Bremen hatte in erster Instanz der Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und die Gebührenbescheide aufgehoben. Das Verwaltungsgericht hatte das Gericht die Gebührenfestsetzung als rechtswidrig angesehen.

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Dass sah heute das Oberverwaltungsgericht Bremen deutlich anders, gab der Hansestadt sogar in fast allen Punkten Recht und hob dieses Urteil damit auf.

Sollte die Deutsche Fußball Liga (DFL) auch im Revisionsverfahren scheitern, muss sie sich grundsätzlich an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen.

Einheiten der Polizei im Stadion - Symbolbild: Pascal Höfig

Einheiten der Polizei im Stadion – Symbolbild: Pascal Höfig

Als Hochrisikospiel bezeichnet man im Fußball Spiele, mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko. Aufgrund der vermuteten Gefahrenlage erfordern diese Partien einen hohen Einsatz von Ordner- und Polizeikräften. In Unterfranken war dies etwa zuletzt beispielsweise beim Drittliga-Spiel der FC Würzburger gegen den 1. FC Magdeburg Anfang Februar der Fall.

Die DFL selbst kann das heutige Urteil nicht nachvollziehen. „Die rechtliche Wertung des Oberverwaltungsgerichts ist aus Sicht der DFL bei allem Respekt unzutreffend. Die DFL wird daher Revision gegen das Urteil einlegen“, erklärte DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball in einer Pressemitteilung heute.

Polizeigewerkschaft begrüßt Urteil

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hingegen begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen auf ganzer Linie. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Es gibt nun mal Bereiche, in denen Polizeikosten nicht über das allgemeine Steueraufkommen finanziert werden sollten. Dazu gehören die polizeilichen Einsatzkosten, die in Millionenhöhe bei auf Gewinn ausgerichteten Großveranstaltungen, wie etwa bei Spielen der Fußball-Bundesliga entstehen.“

Wie Wendt erklärt, werden jährlich Bundesweit bis zu 800 Bundesliga-Fußballspiele polizeilich betreut. Pro Spiel fallen durchschnittlich rund 2100 Einsatzstunden allein an den Spielorten an – Reisewegüberwachung und „Stabsarbeit“ seien hier noch unberücksichtigt.

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