Die Bayerische Schlösserverwaltung untersagt wie jedes Jahr das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen, inbesondere chinesischen Himmelslaternen, die der Bayerischen Brandschutzordnung verboten sind. Es bestehe erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug würden die historischen Gebäude erheblich gefährden.
Das betrifft in Ansbach die Residenz, die am 31.12. 2017 und 01.01.2018 geschlossen bleibt
Ordnung halten!
Die Schlösserverwaltung fordert daher alle Bürger auf, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich,mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr würden sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht verletzen.
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