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Urlaub am Strand. Symbolbild: Pascal Höfig
Urlaub am Strand. Symbolbild: Pascal Höfig

Das ändert sich zum 1. August 2017

Neuerungen im August

Mal wieder beginnt ein neuer Monat und dieser bringt auch erneut ein paar Gesetzesänderungen und neue Gesetze mit sich. Manche Ansbacher betrifft es mehr, manche weniger. Konkret werden sich zum Beispiel Rentner und Asienurlauber auf Neuerungen einstellen müssen.

Günstigere Krankenversicherung für Rentner

Ab August 2017 ist es vielen Rentnern möglich, leichter in die oft günstigere Krankenversicherung speziell für Rentner zu kommen. Und zwar gilt das für Rentnerinnen und Rentner, die zeitweise für die Kindererziehung nicht gearbeitet haben und in diesem Zeitraum privat über die Ehepartner krankenversichert waren. Ab August werden jetzt für jedes Kind pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angerechnet, so die Augsburger Allgemeine. Ob die Änderungen der sogenannten 9/10 Regelung für einen gültig sind, kann einfach bei seiner Krankenkasse nachfragen.

Touristensteuer in Malaysia

Für alle Asienurlauber gibt es ab sofort folgende Neuerung: Malaysia führt zum 1. August eine Touristensteuer ein. Pro Zimmer pro Nacht wird die Steuer etwa zwischen 2,50 Ringgit (rund 50 Cent) und 20 Ringgit (4,20 Euro) liegen – je nach Hotelklasse. Bei Airbnb-Buchungen verhält es sich etwas anders: Hier wird die Steuer nur dann fällig, wenn es in diesem Haus mehr als sechs zu vermietende Zimmer gibt. Komplett ausgenommen von der Touristensteuer in Malaysia sind Home-Stays, also Unterkünfte in Privathaushalten, sowie religiöse Unterkünfte wie zum Beispiel Klöster.

Neue Gewerbeabfallverordnung

Zum 1. August 2017 tritt eine neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Mit der Verordnung wird schließlich eine strikte Trennung von Gewerbemüll für alle Unternehmen Pflicht. Insbesondere Baufirmen dürften davon betroffen sein. Auch eine erweiterte Dokumentationspflicht für Firmen, die Gewerbemüll produzieren, bringt das neue Gesetz mit sich. Alle Details zur neuen Verordnung kann man beim Zentralverband des Deutschen Handwerks nachlesen.

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Unter Gewerbeabfall sind solche Abfälle aus Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Handel und öffentlichen Einrichtungen zu verstehen, die den Abfällen aus privaten Haushalten nach Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.

Neue Regelungen für Heizöltanks

Ab 1. August tritt folgende neue Verordnung in Kraft: „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Hier werden nach Angaben des Bundesumweltministeriums alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, geregelt – sei es der private Heizölbehälter, Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen oder Biogasanlagen. Es gilt für Heizöltankeigentümer nach wie vor, dass sie für einen ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich sind. Es kann allerdings der Fall sein, dass bei bereits bestehenden Anlagen möglicherweise kleinere Maßnahmen nötig sind. Die neue Verordnung kann hier nachgelesen werden. 

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