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Symbolbild Ansbach. Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Ansbach. Foto: Pascal Höfig

Bekifft Autofahren: Das passiert, wenn Du erwischt wirst

Verstärkte Kontrollen in Ansbach

Es spricht sich in letzter Zeit nicht nur herum, dass in Ansbach verstärkt Drogenkontrollen im Straßenverkehr durchgeführt werden. Immer wieder liest man von Kraftfahrern, die im Verkehr gestoppt wurden und tatsächlich unter dem Einfluss von Cannabis standen.

Da sich anscheinend viele Verdachtsfälle bestätigen und die Polizei immer wieder Personen aus der Straßenverkehr ziehen muss, kann man davon ausgehen, dass nicht wenige in Ansbach die Auswirkungen der Droge unterschätzen und so nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Leben der anderen enorm gefährden.

Doch was passiert eigentlich genau, wenn man erwischt wird? Um die Ansbacher über die Risiken und nicht zu unterschätzenden Strafen aufzuklären, haben wir einmal beim Polizeipräsidium Mittefranken nachgefragt und viele interessante Informationen erhalten.

Wie läuft eine Drogenkontrolle ab?

Bei der Polizei werden verschiedene Drogentests eingesetzt und dienen lediglich zur Verdachtsgewinnung. Wichtig ist dabei, bestimmte drogentypische Auffälligkeiten zu erkennen. Das ist z. B. das Fahrverhalten, die Koordination, Sprache, Pupille bzw. Pupillenreaktion des Fahrzeugführers. Um das zu erkennen, gibt es polizeiinterne Fortbildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Gerichtsmedizin.

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Wie bereits erwähnt, gibt es zahlreiche Parameter, welche durch die Polizei geprüft werden. Ergibt sich dadurch ein hinreichender Verdacht auf einen Drogenkonsum wird durch einen Arzt eine Blutentnahme durchgeführt. Nur durch eine Blutuntersuchung der Rechtsmedizin wird der Drogeneinfluss gerichtsverwertbar festgestellt.

Wann fällt ein Test überhaupt positiv aus?

Der Gesetzgeber bestraft nur den, der „unter der Wirkung“ einer der im Gesetz ( Anlage zu § 24a StVG) aufgeführten Rauschmittel steht. Bei THC haben Gutachter festgestellt, dass der sogenannte analytische Grenzwert bei 1 ng/ml liegt und nur darüber eine Wirkung gegeben ist. Ausgenommen davon ist jedoch, wenn verschiedene Drogenarten im Blut festgestellt werden oder der Betroffene Ausfallerscheinung aufweist.

Was passiert, wenn der Test positiv ausfällt?

Verkehrsunfall

Ist es unter dem Einfluss von Drogen zu einem Verkehrsunfall gekommen bzw. wurden andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet, stellt dies eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch dar.
Das Gesetz sieht dafür eine Geld- oder Gefängnisstrafe vor und die Fahrerlaubnis wird komplett entzogen. Nach einer Sperrfrist von ca. 6 – 9 Monaten muss diese wieder neu beantragt werden.

Ausfallerscheinungen bei der Fahrt

Wurden Ausfallerscheinungen bei der Fahrt unter dem Einfluss von Drogen festgestellt wie Schlangenlinien fahren, körperliche Ausfallerscheinungen oder unsicherer Gang, stellt dies ebenfalls
eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch dar und kann wie oben beschrieben geahndet werden.

Routinekontrolle 

Stellen die Polizeibeamten bei einer Routinekontrolle den Drogeneinfluss fest und liegen keine Ausfallerscheinungen vor, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Wer zum ersten Mal erwischt wird muss 500 Euro Bußgeld zahlen.

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MPU, Screenings und Entzug der Fahrerlaubnis

Weiterhin wird die Führerscheinstelle von der Polizei über eine Drogenfahrt informiert. Diese prüft die Persönlichkeit des Betroffenen darauf, ob dieser insgesamt noch geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Außer bei Cannabis wird davon ausgegangen, dass die Person nicht geeignet ist, weiterhin Auto zu fahren. Somit wird hier die Fahrerlaubnis entzogen.

Man muss dann durch Screenings nachweisen, dass man ein Jahr drogenfrei ist und danach
eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung bestehen. Dies alles ist mit entsprechenden Kosten verbunden.

Einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum?

Bei Cannabis mit dem Wirkstoff THC ist das komplizierter. Hier prüft die Führerscheinstelle an Hand der festgestellten Konzentration im Blut bzw. auch an Hand der Höhe des Abbauproduktes von THC (THC-Carbonsäure), ob ein einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vorliegt und dieser nicht getrennt werden kann von der Teilnahme am Straßenverkehr.

Das Abbauprodukt von THC wird bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung immer mit festgestellt. Danach wird im Einzelfall geprüft, was erforderlich ist um weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei hohen THC- oder Abbauproduktwerten wird in der Regel, wie bei harten Drogen, ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen.

Sind die Strafen in der Probezeit härter?

Die Strafen sind nicht höher, jedoch ordnet danach die Fahrerlaubnisbehörde ein sogenanntes Aufbauseminar an. Allerdings könnte es gut möglich sein, dass vorher bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde, da der Fahrer für nicht geeignet eingestuft worden ist.

Was passiert, wenn man wiederholt erwischt wird?

Beim zweiten Mal sind 1000 Euro und beim dritten Mal 1500 Euro fällig. Hinzu kommen immer zwei Punkte im Fahreignungsregister. Weiterhin kommt ein 1-monatiges Fahrverbot beim ersten Mal und jeweils 3-monatiges Fahrverbot beim zweiten und dritten Mal hinzu.

In allen Fällen werden zusätzlich die Gebühren und Auslagen des Verfahrens in Rechnung gestellt. Dazu zählen zum Beispiel die Arzt- und Untersuchungskosten für die Blutentnahme. Auch hier kommen noch einmal ca. 250 Euro dazu.

Hände weg!

Das kann nur lauten, Hände weg von Drogen. Was viele immer wieder vergessen oder verdrängen, ist, dass es um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht. Egal ob der Konsum von Cannabis oder Alkohol oder Schlimmerem: Man bringt nicht nur sich selbst in Gefahr, sondern auch alle anderen. Und das ist einfach nur rücksichtslos, unüberlegt und traurig. Bayernweit wurden beispielsweise 2016 bei 425 Drogenunfällen 10 Personen getötet und 257 verletzt.

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